Nachbarschaftsrecht

Es gibt für alles Regeln und gesetzliche Vorschriften.

Durch Kommunikation miteinander und nicht nur über Andere reden, können viele gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. In jedem Fall hilft aber Sach-kenntnis um Schäden zu vermeiden. Dies gilt auch bei Fragen des Nachbarschafts-rechts.

Im BGB § 910 ist der gesetzliche Rahmen für den Umgang mit wildwachsenden Wurzeln, Ästen und Früchten vom Nachbargrundstück gegeben.

Bevor man selbst Hand anlegen will (abschneiden, abbrechen u.a.) muss der Nachbar informiert werden und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des störenden Bewuchses gegeben werden. Im Übrigen gilt, wenn Wurzeln und Zweige die Benutzung des eigenen Grundstückes nicht beeinträchtigen, so ist eine Forderung nach Beseitigung rechtlich nicht möglich.

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