Verbraucherzentrale Sachsen

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Broschüre Energieberatung
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Broschüre Energieberatung


14.10.2016

Fern- und Nahwärme
Verbraucher im Wärmenetz - aufgefangen oder gefangen?


Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierungen betrachten den Ausbau der Fernwärme als wichtigen Baustein für eine zukunftsgerechte Energieversorgung. Steigende Preise und Anbieter-Monopole machen Fernwärme oft zu einer teuren Lösung für Verbraucher.
Bei der Verbraucherzentrale häufen sich die Beschwerden verärgerter Fernwärme-Kunden. Auch Nahwärme zählt rechtlich als Fernwärme. Viele klagen über unerklärlich hohe Preise. Hinzu kommt fehlende Transparenz, z. B. bei den Tarifen der Fernwärme. Für die Verbraucher kann sowohl Fern- als auch Nahwärme im Vergleich zur Versorgung aus der eigenen Heizstation im Gebäude viele Nachteile haben.

Günstiger Anschluss, aber hohe Energiepreise
Bauherren, die über einen Fernwärme-Anschluss nachdenken, sollten vorher einen sorgfältigen Kostenvergleich aufstellen, sofern sie die Wahl für ein alternatives Heizsystem noch haben. Häufig wird eine höhere Anschlussleistung für Fernwärme angeboten, als für das sanierte oder neu gebaute Haus benötigt wird.
Während der langen Laufzeit eines Fernwärme-Vertrags hat der Kunde kein Recht auf eine Senkung der Anschlussleistung. Er ist vom guten Willen des Anbieters abhängig. Wer einen Fernwärmevertrag abschließt, sollte sich nicht auf die Schätzung des Anbieters verlassen, sondern seine Anschlussleistung selbst ermitteln lassen, um für die später anfallenden monatlichen Grundkosten nicht mehr als notwendig zu bezahlen.
"Für einen fairen Preisvergleich müssen immer die gesamten Kosten in den Blick genommen werden. Für Fern- und Nahwärme sind weder ein Schornstein noch ein Lagerraum nötig. Dies verringert die Baukosten.
Für eine Wärmeübergabestation fallen geringere Installations- und Wartungskosten an als z. B. bei einem Brennwertkessel. Die bezogene Wärme kostet jedoch in der Regel und betrachtet auf die Vertragslaufzeit deutlich mehr", so Carla Groß, Energieexpertin der Verbraucherzentrale.

Monopolmarkt verhindert späteren Wechsel
Die Fern- als auch Nahwärmepreise weichen regional und lokal stark voneinander ab. Ein klarer Nachteil für Wärmenetz-Kunden ist der fehlende Wettbewerb der Anbieter. Jedes Wärmenetz ist ein Monopol, eine Wechselmöglichkeit zu einem anderen Versorger besteht nicht.
Es gibt aber noch mehr zu beachten: "Die spätere Umrüstung auf einen anderen Energieträger ist sowohl technisch aufwendig und mitunter gar baurechtlich unmöglich", gibt Groß zu bedenken.
Mit langen Vertragslaufzeiten ohne Sonderkündigungsrecht nehmen Fern- und Nahwärmeanbieter ihren Kunden die Möglichkeit, bei Preiserhöhungen zu kündigen. ?Die Wärmelieferverträge laufen in der Regel zehn Jahre und verlängern sich dann - bei nicht rechtzeitig erfolgter Kündigung ? um weitere fünf Jahre?.

Die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale verschafft Interessierten gern mehr Durchblick bei der Entscheidung für die richtige Heizung sowie in vielen weiteren Fragen der Energieeffizienz.
Unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei) können sachsenweit Termine für die Energieberatung der Verbraucherzentrale vereinbart werden.

Verbrauerzentrale Sachsen e.V.








10.03.2015

EnEV-Verschärfung mit Auswirkungen auf Neubauten
Beratungsbedarf für Bauherren ist gestiegen


Seit 1. Januar gelten strengere Richtwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 für Neubauten. Damit wurden auch die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes verschärft, sodass sie für den Primärenergiebedarf um 25 Prozent und für den Wärmeschutz der Gebäudehülle um rund 20 Prozent gestiegen sind.
Die Berechnung der entsprechenden Energiekennwerte eines Gebäudes ist in der EnEV weiterhin sehr komplex und immer ein Zusammenwirken aus gutem Dämmstandard und dem gewählten Heizungssystem. Für Bauherren ist es damit besonders schwierig, den Überblick zu behalten. "Hinzu kommt, dass die gestiegenen Anforderungen an den Primärenergiebedarf auch die Baukosten steigen lassen. Nach Erhebungen verschiedener Studien zur EnEV-Verschärfung ab 2016 kann das immerhin 75 bis 300 Euro pro m² Wohnfläche ausmachen", weiß Thomas Posanski, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Natürlich lassen sich die Vorgaben der EnEV im Zusammenspiel von Heizung und Hülle auf verschiedene Weise umsetzen. Um keine bösen Überraschungen auf der Kostenseite erleben zu müssen, kommt es heute auf eine möglichst frühe Einbeziehung einer Energieberatung zur Diskussion verschiedener Varianten im Vorfeld der Planung an. Wenn das Heizsystem einmal ausgewählt ist, ist vieles schon gesetzt, was man dann nicht mehr ändern kann. "Wichtig zu wissen ist, dass ein niedriger Primärenergiebedarf nicht zugleich bedeutet, dass die Energiekosten dann auch in der Nutzung sinken werden", so Posanski. Vielmehr bedarf es unter der Maßgabe der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der EnEV einer sachgerechten Abwägung von Investitions- und Folgekosten. Nur eine transparente und ehrliche Vollkostenbetrachtung ermöglicht den Bauherren eine langfristig sinnvolle Entscheidung. Dabei sollten alle energiebedingten Kosten von der Investition bis zur Nutzung sowie Fördermöglichkeiten, die zur jeweiligen energetischen Variante passen, einbezogen werden.

Bei Fragen zur neuen EnEV, zur richtigen Energieträgerauswahl, aber auch zu aktuellen Förderprogrammen von Bund und Land hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Informationen und Termine: www.verbraucherzentrale-e...eberatung.de oder 0800 - 809 802 400 (kostenfrei).
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig

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