ARAG

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Der Verband unterhält für seine Mitglieder einen Rechtsschutzgruppenvertrag mit der ARAG- Versicherungsgesellschaft. Insbesondere besteht Rechtsschutz zur Wahrung rechtlicher Interessen der Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie im Falle gerichtliche Auseinandersetzungen um Erschließungs- oder Anliegerabgaben, z.B. bei der Sanierung von Straßen- und Kanalnetz durch die Kommune oder für erhobene Gebühren zur Grundstücksversorgung. Es werden Kosten bis zu 500.000 € je Rechtsschutzfall übernommen. Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 300 €.
Voraussetzungen zur Gewährung der Kostendeckung und Verfahrensweise siehe Merkblatt ARAG des VWS

ARAG Rechtsschutz..pdf (154.5 KB, PDF-Datei)

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Verband Wohneigentum e. V., junge Familie
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