ARAG
Der Verband unterhält für seine Mitglieder einen Rechtsschutzgruppenvertrag mit der ARAG- Versicherungsgesellschaft. Insbesondere besteht Rechtsschutz zur Wahrung rechtlicher Interessen der Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie im Falle gerichtliche Auseinandersetzungen um Erschließungs- oder Anliegerabgaben, z.B. bei der Sanierung von Straßen- und Kanalnetz durch die Kommune oder für erhobene Gebühren zur Grundstücksversorgung. Es werden Kosten bis zu 500.000 € je Rechtsschutzfall übernommen. Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 300 €.
Voraussetzungen zur Gewährung der Kostendeckung und Verfahrensweise siehe Merkblatt ARAG des VWS