Verband Wohneigentum Sachsen setzt sich gegen Abfallbehältersammelplätze in Leipzig ein

Beantwortung der Einwohneranfrage an die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 22.11.2018

In der zurückliegenden Zeit wurden in der Presse Aussagen getroffenen, dass in der Stadt Leipzig in engen Straßen die Mülltonnen nicht mehr von den Grundstücken abgeholt werden sollen, sondern die Anwohner ihre Mülltonnen zu angeordneten Stellplätzen bringen sollen.
Zu diesem Anliegen wurde durch zwei Vorstandsmitglieder unseres Landesverbandes eine Einwohneranfrage an die Ratsversammlung der Stadt Leipzig gestellt. Die Beantwortung unserer Einwohneranfrage wurde durch den Bürgermeister Herrn Heiko Rosenthal anlässlich der Ratsversammlung am 22.11.2018 mündlich beantwortet.
Anwesend zu diese Ratsversammlung waren Sdfr. Manfred Hartung, Schatzmeister Verband Wohneigentum Sachsen, Heiko Zeidler, Vorstandsmitglied und Jens Hahmann, Geschäftsführer Verband Wohneigentum Sachsen.
Zusammenfassend wurde gesagt in der für 2019 zu beschließenden Abfallwirtschaftssatzung wird es im Vergleich zu 2018 hinsichtlich der Abholung der Restmüllbehälter und der blauen und gelben Tonnen keine Änderungen geben.
Zwischen dem Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) gibt es einen Dialog um die Herausforderungen für die Bürger zu mindern.
Die Einrichtung von Stellplätzen für absolut nicht befahrbare Straßen gab es schon immer
Um die planmäßige Leerung der Restmülltonnen sicher zu stellen, wurde in letzter Zeit an den Leerungstagen durch das Ordnungsamt an absoluten Engpässen das Abschleppen von Fahrzeugen angeordnet. In den betroffenen Straßen erreichte man damit einen positiven Effekt.
Im Falle einer Nichtleerung soll zukünftig die Möglichkeit geschaffen werden telefonisch eine Nachentleerung zu vereinbaren.
Am 29.11.2018 gab es in Ergänzung zu dieser Einwohneranfrage eine Beratung des Verbandes Wohneigentum Sachsen mit dem Betriebsleiter der Stadtreinigung Leipzig.

Offenes Gespräch

Zu einem offenen Gespräch mit Betriebsleiter Kretzschmar trafen sich am 29.11.2018 die Sdfr. Dr. Wolfram Heine Vors. des Landesverbandes, Klaus Kobelt stellv. Landesverbandsvorsitzender, Dr. Manfred Hartung Schatzmeister, Jens Hahmann Geschäftsführer und Heiko Zeidler RAG-Vorsitzender.

Thema die Satzung des Eigenbetriebes der Stadt Leipzig.

Sdfr. Heine erläuterte die Bedenken unserer Mitglieder, bei Wind und Wetter dem Bürger das Verbringen der Mülltonnen, insbesondere der schweren Restmülltonnen, an Sammelplätze zu zumuten. Weiter würde der Verschmutzungsgrad an den Sammelstellen zu nehmen.

Durch verschiedene mediale Informationen erlangte der Verband Wohneigentum Sachsen e.V. davon Kenntnis, dass in der Stadt Leipzig für die Entsorgung der Mülltonnen (Restmüll, Blaue und Gelbe Tonne ev. Grüne Tonne) Sammelstellplätze eingerichtet werden sollen.

Auf der Basis dieser Kenntnis formulierte der Verband eine Bürgerbefragung zur Stadtratssitzung.

Hier wurde unser Problem besprochen und als solches auch anerkannt. Die Beschlussfassung stellte
aus Sicht unseres Verbandes dann ein anderes Ergebnis dar.

Im hier stattfindenden Gespräch mit Betriebsleiter Kretzschmar wurde klargestellt, dass eine Einrichtung von Sammelplätzen schon seit Jahren in der Satzung verankert ist.
Im Einzelfall werden diese in Absprache mit den Bürgern auch genutzt.

Kretzschmar erklärte, dass die Stadtreinigung in umfängliches Interesse hat, eine komplette Entsorgung zu gewährleisten.
Durch die wachsende Zahl an Einwohnern und die damit in Verbindung stehende wachsende Verkehrsdichte wird aber sehr oft das Befahren enger Straßen nicht selten zum Problem.
Info-Zettel an den betreffenden Fahrzeugen hatten keinen Erfolg, so dass die Stadtreinigung in Absprache mit dem Ordnungsamt, im Widerholungsfall Fahrzeuge abschleppen ließ.
Erst diese Maßnahmen ergaben eine Entspannung in den besonders betroffenen Straßen.

Die betroffenen PKW waren oft Fahrzeuge aus angrenzenden Wohngebieten von Mehrfamilienhäusern, da in den dortigen Straßen Parkplätze fehlten.

In einigen Einfamilienhaussiedlungen informieren sich die Bewohner am Entsorgungstag gegenseitig, Achtung Straße frei parken, da die Bewohner darauf achten, dass der Müllbehälter auch entleert werden kann.

Betriebsleiter Kretzschmar erläuterte auch, dass die Fahrer der Müllentsorgungsfahrzeuge nicht selten nichtbefahrbare Straßen mehrmals anfahren, um die Entsorgung zu gewährleisten, was natürlich den Fahrplan durcheinander bringt und reduziert.

Weiter erklärte Kretzschmar, dass nur im äußersten Fall Sammelplätze eingerichtet werden, wenn ein Befahren mehrfach, durch widerrechtlich parkende Fahrzeuge, nicht gewährleistet ist.
Das Einrichten eines Stellplatzes bringt erheblich Nachteile mit sich. Wenn 20-50 Mülltonnen an eine befahrbare Straße zum Stellplatz gebracht werden, behindert dies die befahrbare Straße erheblich,
was nicht Ziel der Stadtreinigung ist.
Weiter besteht die Gefahr der Verschmutzung durch weiteres Ablagern von wilden Müll.

Sfrd. Hartung machte darauf aufmerksam, dass in zahlreichen Straßen keine Reinigung durch die Stadtreinigung durchgeführt wird, da der Verband vor Jahren, auf Wunsch der Anwohner, das Reinigen der Straßen von den Anwohnern selbst durch gesetzt hat.
Was geschieht mit einer ev. Verschmutzung durch das Abholen.

Kretzschmar verwies darauf, dass das Entsorgungspersonal angehalten ist, die Straßen sauber zu verlassen.

Sdfr. Kobelt und Zeidler stellten die Frage nach den betroffenen Straßen. Diese Fragen muss lt. Kretzschmar das Verkehrs- und Tiefbauamt beantworten.

Probleme in Gohlis wurden mit o.g. Maßnahmen beruhigt.

Betriebsleiter Kretzschmar begrüßte die Zusammenarbeit zwischen dem Verband Wohneigentum Sachsen ev. (auch in Bezug auf Gelbe Tonne) und würde eine Zukünftige sehr begrüßen.

Im Gespräch wurden also unsere Bedenken von Sammelplätzen vorerst zerstreut.
Wir bitten unsere Mitglieder bei ev. Informationen für die Einrichtung von Sammelplätzen unsere Geschäftsstelle umgehend zu informieren.

Wir möchten unsere Mitglieder und Bewohner der Siedlungen aber auch darauf hinweisen, dass das Parken in engen Straßen lt. Straßenverkehrsordnung eh untersagt ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Das Problem des Befahrens dieser Straßen steht nicht nur für die Müllentsorgung, bitte bedenken sie selbigen Probleme stehen für Feuerwehr und Rettungsdienst. Straßenverkehrsordnung § 12 (1) ff.

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