Haftpflicht und Rechtsschutz für Nichtmitglieder

Immer wieder fragen Vereinsvorstände an, was wird mit Helfern bei der Vorbereitung und Durchführung von Vereinsveranstaltungen.

Wir hatten in den letzten Wochen mit den Versicherungsgesellschaften gesprochen.

Mitglieder genießen den Versicherungsschutz über die Vereinshaftpflicht unseres Landesverbandes.

Helfer bei Veranstaltungen, die kein Mitglied sind, sind, sofern Diese im Auftrag des Vereines oder Vorstandes handeln gleichfalls Haftpflicht versichert.

Dies ist im neuen Rahmenvertrag besprochen.

Es ist also nicht nötig, den anvisierten Zusatzbeitrag von 2,96 € dafür zu entrichten.

In diesem Beitrag war angedacht, auch die Rechtsschutz einzubeziehen, dass ist lt. ARAG nicht möglich, da hier im Rahmenvertrag die jeweiligen Grundstücke unserer Mitglieder geschützt werden.

Somit brauch kein Zusatzbeitrag für Haftpflicht oder Rechtsschutz gezahlt werden.

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