Information zur neuen Grundsteuer
Die meisten eingereichten Unterlagen zur Grundsteuer sollten mit einem ersten Bescheid beantwortet sein.
Es gibt deutschlandweit riesige Unterschiede.
In unsrem Bundesland weichen die Steuermesszahlen vom Bundesmodell zu unseren Ungunsten ab:
Bund 0,31‰
Sachsen 0,36‰
für bebaute Grundstücke. (Bebaute Grundstücke vorwiegend mit Ein-, bzw. Zweifamilienhäuser).
Bei gewerblichen Grundstücken ist der Unterschied noch erheblicher.
Nun kommt es auf die Hebesätze der Kommunen an. Diese können von den Kommunen festgelegt werden. Hier müssen wir auf den Start im Jahr 2025 warten. Im Vorfeld werden die Kommunen diese Hebesätze bekannt geben.
Also, der jetzt eingegangene Bescheid wird noch mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert.
Hinweisen möchten wir noch, dass die Kommunen bis zum 30.06. eines jeden Jahres die Hebesätze rückwirkend zum 01.01. des Jahres verändern dürfen, natürlich nur für den Fall, wenn die Kommune klamm ist.
Nach dem 30.06. eines Jahres würde eine Veränderung des Hebesatzes erst im folgenden Jahr zum 01.01. wirksam.
Erwähnt werden muss, dass diese Regelung auch schon in der Vergangenheit galt.
Aber der wirtschaftliche Faktor der Kommunen sieht nicht rosig aus, ein Schelm, der hier schlechtes denkt.
Unser aller Aufgabe ist, hier in den jeweiligen Kommunen bei Wahlen vorstellig zu werden und ev. Ungereimtheiten gegen unsere Interessen als Eigenheimer entgegenzuwirken.
Es mehren sich die Anfragen zu einer ev. Klage gegen das Vorgehen mit der Grundsteuer.
Leider gilt in Deutschland, dass die Rechtsschutzversicherung keinerlei Deckungszusagen für eine Klage erteilt. In den allg. Bedingungen sind derartige Klagen nicht vorgesehen.