Hinweise zur Rechtsberatung

Hinweise zur kostenlosen Rechtsberatung (Haus und Grundstück) für Mitglieder des Verbandes Wohneigentum Sachsen

Ein Anspruch auf die Rechtsschutzversicherung besteht nur, wenn im Voraus ein Antrag (entsprechend der Verbraucherschutzordnung des Landesverbandes - siehe Webseite Örtliche Gemeinschaften) an die Geschäftsstelle des Landesverbandes gestellt wird.

Die Geschäftsstelle weist dem Antragsteller einen Rechtsanwalt zu und verschickt per Post die Kostendeckungszusage an den Antragsteller.

Nur mit dieser Kostendeckungszusage werden die Kosten für eine Beratung übernommen.
Diesen Hinweis geben wir, weil in der Vergangenheit Mitglieder selbstständig einen Rechtsanwalt aufgesucht haben, und es dadurch Probleme mit der Kostendeckung gab.

Der Mitgliedsbeitrag muss für das laufende Jahr bezahlt sein!

GS

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