Aktuallisierung : Seit dem 13.10. steht fest, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert wird.
Ab sofort online Grundsteuer-Portal der NRW-Finanzverwaltung
Mit unserer Beilage in der April-Ausgabe von Familienheim und Garten haben wir die Checkliste zur Grundsteuererklärung 2022 verteilt. Vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 muss die Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts beim Finanzamt abgeben werden. Meist keine eigene Recherche notwendig! Das Finanzamt teilt Ihnen in einem individuellen Schreiben die wichtigsten Daten (i.d.R. das Aktenzeichen, die Grundbuchinformationen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) für Ihre Grundsteuererklärung mit. Diese können Sie nach einer Überprüfung übernehmen. In den meisten Fällen müssen Sie also keine Daten oder Unterlagen besorgen. Lediglich die Angaben zur Wohnfläche, zum Baujahr und zur Grundstücksart müssen Sie selbstständig beisteuern. Aber auch online können die Informationen auf einem neuen Portal https://www.grundsteuer-geodaten.nrw.de eingesehen werden. Hier erhalten Sie bereits jetzt einen Großteil der für die Grundsteuererklärung benötigten Daten. Nach der Eingabe Ihrer Adresse können Sie Informationen zur Lage, die notwendigen Grundbuchinformationen, die Grundstücksfläche sowie Bodenrichtwerte abrufen.
Beilage Familienheim und Garten 1. April 2022
Checkliste Grundsteuererklärung 2022 Wir beantworten die häufigsten Fragen
Hauseigentümer müssen in diesem Jahr eine neue "Steuererklärung" abgeben. Denn für die Berechnung der Grundsteuer müssen künftig aktuelle Grundstückswerte ermittelt werden. Wir klären die wichtigsten Fragen zu dieser Grundsteuererklärung.
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