Pflicht zum Heizungscheck

Energieeffizienz von Gasheizungen wird überprüft

19.02.2023

Zu diesem Thema sind etliche Nachfragen beim Verband Wohneigentum eingegangen.
Katrin Ahmerkamp vom Verband Wohneigentum informiert zu diesem Thema wie folgt:

Heizungsventil

Besser heizen, hilft Kosten sparen© Verband Wohneigentum

Wer ein Haus mit Gasheizung hat, muss in den kommenden Monaten einen Heizungscheck durchzuführen. Ergibt sich bei dem Check ein Bedarf zur Optimierung, muss die Anlage bis zum 15. September 2024 angepasst werden. Es gibt allerdings Ausnahmen. Das Wichtigste zusammengefasst.

Ein Installateur überprüft die Heizungsanlage.

Beim Heizungscheck überprüft der Fachmann die Energieeffizienz der Anlage. Stellt er Schwachstellen fest, kann das Beheben Energie - und damit auch Kosten - einsparen. © ZVSHK

Energie sparen betrifft uns alle. Das ist die Idee hinter zwei auf dem Energiesicherungsgesetz beruhenden Energieeinsparverordnungen, die das Bundeskabinett im August 2022 beschlossen hat. Die erste beinhaltete kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaV) für den Winter 2022/23, in Kraft getreten im September 2022 und sechs Monate gültig.

Der obligatorische Heizungscheck ist Teil der zweiten Verordnung, die mittelfristige Maßnahmen umfasst und bereits die kommende Heizperiode im Blick hat (sie hißt wirklich so: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen - EnSimiMaV). Sie gilt seit dem 1. Oktober vergangenen Jahres und tritt nach dem 20. September 2024 automatisch wieder außer Kraft. Mit dem Check soll die Effizienz von Heizungsanlagen verbessert und so Energie gespart werden.

Beim Heizungscheck wird geprüft, …

ob die einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage in punkto Energieeffizienz optimal eingestellt sind;

ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist;

ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden;

inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Wer prüft?

Laut Verordnung muss eine fachkundige Person die Heizung prüfen und das Ergebnis schriftlich festhalten. Dazu zählen:

Schornsteinfeger,

Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer sowie Ofen- und Luftheizungsbauer,

Energieberater, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen (zu finden online: www.energie-effizienz-experten.de; nach Eingabe von Ort und Postleitzahl werden dort Expert*innen in der Umgebung angezeigt).

Um Kosten beispielsweise für die Anfahrt zu sparen, ist es sinnvoll, die Prüfung an ohnehin stattfindende Termine wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung zu koppeln. Wichtig: Eine regelmäßige Wartung ersetzt nicht den verpflichtenden Heizungscheck.
Ergibt sich bei der Prüfung, dass die Anlage optimiert werden kann, ist der Eigentümer oder die Eigentümerin verpflichtet, bis zum 15. September 2024} nachzubessern. Zur Optimierung können beispielsweise gehören: die Absenkung der Vorlauftemperatur, die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen oder die Aktivierung einer Nachabsenkung oder Abschaltung.

Welche Ausnahmen gibt es?

Wer in den zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt hat, ohne dass ein Optimierungsbedarf festgestellt wurde, muss den Check jetzt nicht wiederholen. Außerdem entfällt die Verpflichtung zur Heizungsprüfung in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden; das betrifft Unternehmen und andere Organisationen.
Hydraulischer Abgleich

Für Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern mit Gaszentralheizungssystemen ist außerdem das Thema hydraulischer Abgleich interessant. In Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten muss der hydraulische Abgleich bis zum 30. September 2023 durchgeführt werden. Eigenümer*innen von Wohngebäuden mit mindestens 6 Einheiten haben dafür etwas mehr Zeit, und zwar bis zum 15. September 2024.

Auch hier gibt es wieder Ausnahmen: Wenn das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde, innerhalb von 6 Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch geplant ist oder eine Wärmedämmung von mindestens 50

Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier https://www.bmwk.de/Redak...simimav.html

Die Bundesregierung schätzt, dass 10,4 Millionen Anlagen geprüft werden müssen. Die Kosten tragen die Eigentümer, Expert*innen gehen von Kosten in Höhe von 100 bis 150 Euro aus, wenn die Prüfung im Zuge von generellen Wartungsarbeiten erfolgt; ansonsten müssen noch Fahrtkosten hinzugerechnet werden. "Grundsätzlich gibt es da keinen Standardpreis", heißt es beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) https://www.zvshk.de/.

Katrin Ahmerkamp

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