Zählerablesung
Meldungsdatum: 21.11.2024
Zählerablesung für Verbrauchsabrechnung startet am 25. November
Ermittlung der Daten für Strom, Gas, Fernwärme und Wasser
Die Hertener Stadtwerke haben die Dienstleistungsfirma ELTEL (U-SERV) mit der Datenerfassung der Strom-, Gas- und Wasserzähler beauftragt. Es werden hierbei alle Zähler im Hertener Netzgebiet abgelesen. Die Ablesung betrifft demnach alle Haushalte, die an das Netz der Hertener Stadtwerke angeschlossen sind. Ebenfalls am 25. November startet die Ablesung der Fernwärmezähler. Diese wird von einem Mitarbeiter der Stadtwerke durchgeführt. Alle Ableser führen einen Dienstausweis mit sich, mit dem sie sich jederzeit als Dienstleister der Hertener Stadtwerke ausweisen können.
Wird ein Kunde nicht direkt angetroffen, hinterlässt der Ableser eine Terminkarte. Mit dieser Karte kündigt er den nächsten Ablesetermin an. Ist beim neuen Termin ebenfalls niemand anzutreffen, hinterlässt der Ableser eine Selbstablesekarte. Mit dieser Karte können die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser auf dem Postweg übermittelt werden. Zudem steht auch in diesem Jahr die bequeme Online-Eingabe zur Verfügung. Über die Homepage www.hertener-stadtwerke.de/zaehlerablesung können Kunden ihre Zählerstände eintragen. Hierfür benötigen sie ihre Kundennummer und eine PIN-Nummer. Beide Angaben sind der hinterlegten Selbstablesekarte zu entnehmen.
Das Ableser-Team ist ausschließlich zur Erfassung der Zählerdaten im Stadtgebiet unterwegs. Das Team kann keine Tarifberatung im Rahmen der Ablesung vornehmen. Kundinnen und Kunden, die eine Tarifberatung wünschen, können sich an das Service-Team im Stadtwerke-Kundenzentrum (Jakobstr. 6) wenden (Hotline: 02366/307-123).
Strom- und Gaskunden im Kreis Recklinghausen - außerhalb des Hertener Netzes - bekommen ab 6. Dezember eine Selbstablesekarte direkt auf dem Postweg zugestellt und können ihre Zählerdaten postalisch oder online übermitteln.
Die Ablesung der Fernwärmezähler erfolgt separat von den Strom-, Gas- und Wasserzählerablesungen, da die Fernwärme-Hausanschlüsse vielfach verschlossen sind und zusätzliche technische Details abgelesen werden müssen. Auch hier gilt: Sollte ein Kunde nicht direkt angetroffen werden, wird eine spezielle Fernwärmeablesekarte hinterlegt. Die Wasserzähler in Schächten müssen aus Sicherheitsgründen von Gelsenwasser abgelesen werden.
Die Zählerstände im Hertener Netz müssen bis spätestens 8. Januar 2025 bei den Stadtwerken eintreffen, um bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt zu werden. Für Kundinnen und Kunden außerhalb von Herten endet die Meldefrist am 6. Januar 2025. Der Rechnungsversand für das Jahr 2024 erfolgt im Januar.
Fragen zur Ablesung beantwortet das Team der Hertener Stadtwerke telefonisch unter der Rufnummer 02366/307-123 (montags bis freitags 9-17 Uhr).
Mehr Informationen unter www.hertener-stadtwerke.de
Pressekontakt: Kerstin Walberg (Pressesprecherin), Telefon: 02366/307-214, E-Mail: presse-hsw@herten.de