Entsorgung Altkleidung
Pressemitteilung von Mittwoch, 22. Januar 2025 Stadt Herten
Entsorgung von beschädigter und verschmutzter Altkleidung in Restmülltonne Keine kostenfreie Abgabe von Altkleidern am Wertstoffhof
Herten. In den vergangenen Wochen kursierten vermehrt Meldungen, dass ab Anfang des Jahres 2025 keine Alttextilien in der Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Aus diesem Grund möchte der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) aufklären: Er weist darauf hin, dass in Herten beschädigte oder verschmutzte Textilien weiterhin über die schwarze Restmülltonne entsorgt werden, da bei ihnen keine Weiterverwendung und kein Recycling möglich ist. Gut erhaltene Altkleidung gehört in die Altkleidercontainer.
Das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene EU-weite Gesetz legt nur eine Getrennthaltungspflicht für Alttextilien fest. Diese EU-Rahmenrichtlinie wurde ins Leben gerufen, damit gut erhaltene Textilien vom Restmüll getrennt erfasst werden und weiterverwendet oder dem Recycling zugeführt werden können. Die Pflicht zur Getrennthaltung gilt für gut erhaltene Kleidung, die nicht in der Restmülltonne, sondern in Altkleidercontainern landen soll.
Beschädigte und verschmutzte Kleidung müsste mit hohem Aufwand aus den Alttextilien aussortiert werden und würde auch die Qualität der verwertbaren Textilien herabsetzen. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, den mottenzerfressenen Pullover, die gerissene Jeans, den ölverschmierten Overall oder den mit Reinigungsmitteln getränkten Putzlappen in der Restmülltonne zu entsorgen. Steigt die Anzahl der Fehlwürfe, werden die Textilverwerter das Angebot an Altkleidercontainern zur kostenlosen Abgabe der Altkleider drastisch reduzieren, wenn nicht sogar einstellen. Eine Möglichkeit zur kostenlosen Abgabe am Wertstoffhof des ZBH besteht nicht.
Was gehört in die Altkleidercontainer?
In die Altkleidercontainer gehören tragbare und saubere Kleidung, Schuhe (paarweise gebündelt), Gürtel, Mützen, Handtaschen, Bett- und Tischwäsche, Handtücher, warme Decken und Gardinen. Diese gut erhaltenen Textilien können auch direkt in den Sozialkaufhäusern abgegeben werden, wo sie als Second-Hand-Kleidung weiterverkauft werden.
Alttextilien, bei denen Weiterverkauf und Upcycling nicht möglich sind, können als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe verwendet werden. Dies ist allerdings auch nur möglich, wenn die Materialien nicht verschmutzt oder kontaminiert sind.
Eine ausführliche Auflistung, was in die Container hinein- bzw. nicht hineingehört, finden Bürgerinnen und Bürger im Abfall-ABC auf der Website des ZBH unter https://www.herten.de/ser...all-abc.html.
Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
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