Neuordnung der Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz

Vom März 2013

Auf Grund der hohen Schadensquote von ca. 400 Prozent musste der mit der D.A.S. bestehende Rahmenvertrag
der Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz zum 01.01.2009 neu geordnet wer-
den. Für Schadensfälle, die ab dem 01.01.2009 eingetreten sind, gelten die Neuregelungen gemäß
des beiliegenden Merkblattes.
Nachstehend erhalten Sie auszugsweise die wichtigsten Änderungen zum neuen Vertrag einschließlich
interner Regelungen des Verbandes:
1. Nicht mehr mitversichert sind Garagen, Stellplätze und dergleichen, die zum versicherten Objekt
gehören und von dem dort wohnenden Mitglied benutzt werden.
2. Die D.A.S. zahlt zukünftig bis 500.000 € je Rechtsschutzfall (bisher 300.000 €)
3. Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Rechtsschutzfall. Sie erhöht
sich auf 300 € je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang
mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatbereich steht.
4. Ab sofort besteht eine Wartezeit von drei Monaten mit Beginn der Erfassung der Mitgliedschaft
beim Verband.
5. Bei Nachbarstreitigkeiten muss vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung zudem
eine Güteberatung, aber ohne den Streitgegner, vor einer vom Verband bestimmten Stelle
(Vertragskanzleien des Verbandes) durchgeführt werden. Andernfalls wird kein Rechtsschutz
gewährt. Die Güteberatung durch die Vertragskanzleien kann einzeln und persönlich oder telefonisch
durch das jeweilige Mitglied erfolgen.
Die Vertragsanwälte des Verbandes erlassen den Mitgliedern von der Selbstbeteiligung in Höhe
von 300 € in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Hälfte in Höhe von 150 €, soweit diese auf außergerichtliche
Gebühren anrechenbar sind. Aus diesem Grund sollten die Mitglieder eine
Vertragskanzlei, ggf. auch in einem anderen Ort, konsultieren. Die Anschriften, Telefonnummern
usw. der Vertragskanzleien erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle bzw. sind im Internet unter
www.verband-wohneigentum.info nachzulesen.


Die vorstehenden Informationen sind in „Familienheim und Garten“, Ausgabe 03/2009 unter
der „Westfalen-Lippe-Info“ für alle Mitglieder veröffentlicht worden.

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