Grundsteuerreform - das ist 2022 zu tun

Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen in diesem Jahr für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer A) sowie für Grundvermögen/Grundstücke (Grundsteuer B) neue Grundsteuerwerte festgestellt werden.

Jeder und jede Steuerpflichtige muss ab dem 1.7.2022 eine Feststellungserklärung in elektronischer Form abgeben.

Hier werdet Ihr immer aktuell informiert
https://www.verband-wohne.../bv/on237269

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