§ 3 Zweck und Verwirklichung

(1) Die Siedlergemeinschaft ist der Zusammenschluss von in der Stadt Idar-Oberstein wohnhaften Familienheimern, Eigenheimern mit Nutzgarten, Siedlern und Siedleranwärtern.

(2) Die Siedlergemeinschaft dient dem Gemeinwohl, indem sie sich in jeder zweckdienlichen Weise für die Förderung und der Erhaltung des Familienheimes (Kleinsiedlung und Eigenheim) sowie der landwirtschaftlichen Nebenerwerbssiedlung einsetzt. Ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf diesem Gebiet selbstlos zu fördern. Das Ziel aller Betätigungen ist die Förderung der Familie durch Unterstützung bei der Schaffung eines familiengerechten und gesunden Lebensraumes für jedermann im Stadtgebiet Idar-Oberstein, Stadtteil Oberstein.

(3) Die Siedlergemeinschaft fördert diesen Zweck für seine in ihr zusammengeschlossenen Mitglieder. Es obliegt ihr insbesondere,

a) siedlungs- und wohnungspolitische Grundsätze aufzustellen, welche die Schaffung einer menschengerechten Umwelt, die Stärkung familiärer und nachbarschaftlicher Verbundenheit und die Erhaltung der Gesundheit anzustreben;

b) für den sozialen, auf Eigentumsbildung für jedermann gerichteten Siedlungsgedanken zu werben;

c) seine siedlungspolitische Zielsetzung gegenüber Behörden, Verwaltung und Organisationen zu vertreten und diese in Verbindung mit Presse, Rundfunk und Fernsehen zu verbreiten;

d) seine Mitglieder in ihrer mitverantwortlichen Tätigkeit im sozialen, gemeinschaftlichen und kulturellen Bereich zu unterstützen;

e) die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge zu betreiben.

(4) Gemeinschaftliche Aufgabe ist ferner:

a) auf den Gebieten der Siedlungsarbeit sowie seiner sonstigen Aufgaben, Wettbewerbe und Forschungsaufträge durchzuführen;

b) auf diesen Gebieten durch periodische und sonstige Publikationen, seine Mitglieder zu informieren und zu beraten;

c) die auf das Wohneigentum und den Garten bezogene Verbraucherberatung von Erwerbern und Eigentümern selbstgenutzter Eigenheime mit der Zielsetzung eines wirksamen Verbraucherschutzes wahrzunehmen;

d) die Gartenfachberatung bei seinen Mitgliedern zu betreiben und dabei auf die Anlage und Pflege von Gärten im Sinne einer ökologischen Landschaftspflege unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes hinzuwirken;

e) den Gedanken der Selbsthilfe in jeder Form zu fördern;

f) auf die Mitarbeit der Jugend und der Frauen in der Gemeinschaft hinzuwirken.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.