§ 7 Ehrenmitglieder
Durch den Beschluss des erweiterten Vorstandes können einzelne Mitglieder für besondere Verdienste in der Siedlergemeinschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben keinen Beitrag zu zahlen.
Durch den Beschluss des erweiterten Vorstandes können einzelne Mitglieder für besondere Verdienste in der Siedlergemeinschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben keinen Beitrag zu zahlen.