§ 10 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung

b) der geschäftsführende Vorstand

c) der Vorstand


Alle Organe des Vereins werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweiligen geschäftsführenden Vorstandes.

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