§ 16 Satzungsänderungen
Änderungen der Satzung können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder in der Mitgliederversammlung erfolgen, wenn auf der Einladung die Änderungsanträge angegeben sind.
Änderungen der Satzung können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder in der Mitgliederversammlung erfolgen, wenn auf der Einladung die Änderungsanträge angegeben sind.