§ 12 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Über jede Erweiterung des Vorstasndes entscheidet die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand wird gewählt durch die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand bestimmt mit einfacher Mehrheit aus seinem Kreis den
geschäftsführenden Vorstand, der aus drei Vorstandsvorsitzenden besteht.
Diese vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Es vertreten jeweils zwei gemeinsam.

Im Innenverhältnis sind sie zur Vertretung nur entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung bzw. des Vorstandes berechntigt.