Rauchmelder
An dieser Stelle einige Einzelheiten zum Thema Rauchmelder: Vorausschicken möchten wir, dass die Verordnung in § 46 der LBO (Landesbauordnung) nachzulesen ist.
Bei der Rauchmelderpflicht handelt es sich um eine Verordnung, die ab 2017 eine Neuerung bzw. Erweiterung erfahren wird. Neu an der Verordnung ist, dass sie nicht nur für Neu- oder Umbauten, sondern dann auch für Bestandsbauten gilt. Verpflichtend auszustatten sind Schlafräume, Kinderzimmer und Flure (als Flucht-wege), alle anderen Zimmer sind optional auszurüsten. Zweckmäßigerweise sind die Geräte an der Zimmerdecke anzubringen, eine entsprechende Gebrauchsan-weisung ist bei guten Geräten immer dabei. Als "gute" Geräte versteht der Fach-mann die sogenannten 10-Jahres-Geräte, die keine herausnehmbare Blockbatterie sondern eine fest eingebaute Lithium-Batterie für eine Funktionalität über 10 Jahre besitzen. Sie verfügen über das CE-Zeichen, ein Q-Siegel, eine Prüfnummer DIN EN 14604 und sind VdS geprüft. Die Kosten für ein solches Gerät liegen zwischen 20 und 30 €. Absolut ungeeignet und nicht empfehlenswert sind die supergünstigen Modelle, die in verschiedenen Baumärkten zum Preis von 5-10 € angeboten wer-den, da sie sehr fehlalarmanfällig sind. Auf jeden Fall rät der Schornsteinfeger zum Kauf beim Fachmann (z.B. Fa. Conrad, Bezirksschornsteinfeger, Elektrofach-geschäft).
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen der Landesverband gerne zur Verfügung.
Im Herbst 2016 haben wir zu diesem Thema eine Infoveranstaltung angeboten. Näheres unter Bericht
Im Jahr 2016 kann über den Landesverband im Rahmen einer Sammelbestellung noch einmal der Bedarf gedeckt werden. Sprechen Sie die Vorsitzende an (Der aktuelle Vorstand ). Dort erfahren Sie Preise und Bestelltermine. Oder folgen Sie folgendem Link:Rauchmelder Sammelbestellung
www.saarland.de/dokumente...uordnung.pdf
www.testsieger-rauchwarnmelder.de