SEPA-Lastschriftmandant

Letzte Aktualisierung am 13.09.2025

Seit September 2025 können wir Ihnen endlich auch die SEPA-Lastschrift anbieten. Dann brauchen Sie den jährlichen Beitrag nicht mehr überweisen (und können es auch nicht mehr vergessen) und wir müssen nicht mehr hinter einer Vielzahl von Beiträgen herlaufen, wie es leider jährlich erforderlich ist. Eine typische Win-Win-Situation also.

Nachteile hat das für die Mitglieder übrigens keine. Jede SEPA-Lastschrift kann bis zu 8 Wochen nach Einzug bei der eigenen Bank ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Liegt gar kein Mandat vor, gilt das sogar für über ein Jahr! Und da sie ja auch ihrem Mobilfunkanbieter vertrauen (müssen), der wesentlich mehr als unseren Mitgliedsbeitrag einzieht ... fangen wir an!

Sie haben zwei Möglichkeiten, ein SEPA-Lastschriftmandat abzugeben:

  • Sie füllen das SEPA-Formular aus - fertig

  • Sie können das Formular direkt hier runterladen, müssen es dann ausfüllen (geht direkt auf ihrem elektronischen Gerät) und ausdrucken. Die Mandatsreferenz müssen wir dann nachträglich in das Formular eintragen und teilen diese Ihnen dann auch nachträglich mit.

    SEPA-Formblatt mit Feldern.pdf (58.3 KB, PDF-Datei)

E-Mail an: urdenbacher-acker@verband-wohneigentum.de}

Egal, welchen Weg Sie wählen, das ausgefüllte Formular muss dann vom Kontoinhaber unterschrieben und an uns übergeben werden (gesetzliche Vorgabe):

  • auf dem Postweg

  • per Mail (eingescannt oder lesbares Handy-Foto)

  • per Einwurf in einen unserer privaten Briefkästen (A.d.Kämpe oder Urdenbacher Acker)

Und falls Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, muss dieser natürlich storniert werden!

Wenn das Mandat dann eingerichtet wurde, informieren wir Sie natürlich darüber.

Mindestens zwei Wochen vor dem ersten Beitragseinzug am 8.1.2026 (also Mitte Dezember 2025) erfolgt dann die gesetzliche Vorab-Information über den Einzug.

Wir hoffen nun, dass möglichst viele Mitglieder das SEPA-Mandat / Lastschrift nutzen werden.

Hinweis:
Die Kosten einer ungerechtfertigten Rückbuchung (vom Kontoinhaber initiiert) oder einer fehlgeschlagenen Lastschrift (Konto falsch oder nicht gedeckt) muss der Verursacher tragen.

Sollten Sie die nachfolgenden Felder sehen können, bitten wir Sie zu ignorieren.

Besten Dank! Ab hier können die Eingabefelder wieder verwendet werden.

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Ohne E-Mail-Adresse können Sie keine direkte Bestätigung erhalten


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Die personenbezogenen Daten, die Sie uns hiermit übermitteln, werden nur insoweit verwendet, wie es der Verband Wohneigentum für Ihre Anfrage oder seine Mitgliederbetreuung benötigt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.