Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung (auf ein Objekt bezogen)

Versicherungssumme 500.000 Euro je Rechtsschutzfall

Versichert sind: Rechtstreitigkeiten im Nachbarrecht sowie dinglichem Recht, aber zu beachten ist:

Im Rahmen der Gruppenversicherung zahlt die ARAG-Rechtschutzversicherung in allen versicherten Rechtsangelegenheiten Kosten bis zu 500.000 Euro je Rechtsschutzfall. Bei nachbarrechtlichen Angelegenheiten beträgt die Versicherungssumme 2.000 Euro je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 Euro je Rechtsschutzfall. Bei Mediation und JuraTel fällt keine Selbstbeteiligung an! In nachbarrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Selbstbeteiligung 350 Euro, wenn das Verfahren im außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird. Bei gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 500 Euro je Rechtsschutzfall.

Was ist versichert?
Der Rechtsschutz für Mitglieder umfasst Rechtsschutz-Leistungen in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten als Eigentümer von Immobilien. Dabei ist es egal ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus (mit max. 4 Wohnungen), eine selbstgenutzte Eigentumswohnung (in einer Eigentümergemeinschaft mit max. 4 Eigentümern), ein Wochenend- oder Ferienhaus oder ein unbebautes Grundstück handelt.

Natürlich umfasst der ARAG Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz für die Mitglieder auch einige besondere Leistungen.

  • ARAG JuraTel – das Anwaltstelefon rund um die Uhr. Alle Mitglieder können die telefonische Erstberatung über das Anwaltstelefon nutzen und zwar in allen, die Immobilie betreffenden Rechtsproblemen. Diese Leistung wurde vom TÜV mit der Spitzennote „sehr gut“ für hohe Kundezufriedenheit ausgezeichnet.

  • Mediation – Konflikte lösen ohne Gericht Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, erarbeiten die Parteien eine eigenverantwortliche Problemlösung. Durch die Mediation helfen wir Ihnen, eine schnelle und einvernehmliche Streitbeilegung auch ohne ein lang andauerndes, kostspieliges und nervenaufreibendes Gerichtsverfahren zu erreichen.

  • Rechtsschutz für Erschließungs- und Anliegerabgaben. Der Rechtsschutz hilft Ihnen auch bei Auseinandersetzungen um Erschließungs- oder Anliegerabgaben, z. B. wenn die Stadtverwaltung Erschließungsabgaben für die Sanierung von Straßen oder Kanalnetz fordert.

Seit 1. Januar 2010 ist die ARAG der neue Rechtsschutz-Partner des Verbandes Wohneigentum-Landesverband Bayern e.V. Die rund 80.000 Mitglieder des Landesverbands können damit auf umfangreiche Leistungen der ARAG im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zurückgreifen – als Inklusivleistung ihrer Mitgliedschaft, ohne zusätzlichen Beitrag.

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