Bundesrat beschließt Gesetzesinitiative zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, Bundestag lehnt Gesetzesänderung ab

Der Bundesrat hat am 13. Juni 2014 die Gesetzesinitiative zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes gebilligt. Der Bundesrat beschloss, einen entsprechenden Vorschlag Brandenburgs als Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. Dieser war am 23. Mai 2014 vom Land Brandenburg als Bundesratsinitiative im Bundesrat eingebracht worden. Er sieht vor, den Kündigungsschutz für Nutzungsverträge von Grundstücken, welche in der DDR begründet wurden und welche in den östlichen Bundesländern vom Nutzer bis zum 16. Juni 1994 mit einer Datsche/ Wochenendhaus bebaut worden sind, um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 zu verlängern. Bisher würde der Kündigungsschutz am 3. Oktober 2015 enden.

Weiterhin soll die Verteilung der Abbruchkosten der errichteten Baulichkeiten korrigiert werden. Das z.Zt. geltende Recht sieht hier eine fragwürdige Regelung für den Fall vor, dass der Grundstückseigentümer den Nutzungsvertrag kündigt und den Abriss der Datsche wünscht. Endet der Vertrag bis Anfang Oktober 2022, trägt grundsätzlich der Grundstückseigentümer die Abrisskosten. Endet der Vertrag dagegen in den letzten drei Monaten des Jahres 2022, werden die Abbruchkosten geteilt. Endet der Vertrag ab 1. Januar 2023, gehen die Abbruchkosten ganz auf den Nutzer des jetzigen Grundstückes über.

Hier sieht der neue Gesetzentwurf vor, dass der Nutzer nach dem 3. Oktober 2022 "...jedoch einen angemessenen Anteil an den Kosten des Bauwerks zu tragen (hat), soweit dies im Einzelfall zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist".

Die Kosten für den Abbruch eines solchen Wochenendhauses soll hier grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks tragen. Dies ist aus Sicht unseres Landesverbandes angemessen, weil bei Nutzungsvertragskündigung an den Grundstückseigentümer auch die Baulichkeiten fallen, die der Nutzer aus eigenen Mitteln errichtet hat. Somit soll ausgeglichen werden, dass der Nutzer nach dem 3. Oktober 2022 für die von ihm errichteten Baulichkeiten keine Entschädigung mehr erhält.

Nur in besonderen Härtefällen soll der Nutzer an den Abrisskosten beteiligt werden, etwa dann, wenn die Datsche gänzlich verwahrlost ist und keinen eigenständigen Wert mehr aufweist.

Der Gesetzentwurf wurde den zuständigen Ausschüssen des Bundestages zur Beratung zugewiesen.

Unser Landesverband begrüßt und unterstützt diese Bundesratsinitiative, mit der langjährige Nutzungsverhältnisse sozialadäquat geregelt werden sollen und begleitet sie im Sinne seiner Mitglieder. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzentwurf auch im Bundestag seine Mehrheit findet.

PS:

Der spezielle Kündigungsschutz für ostdeutsche Datschen-Grundstücke wird leider nicht verlängert. Der Bundestag stimmte am 26.03.2015 mit der Mehrheit der großen Koalition gegen den Gesetzentwurf aus dem Bundesrat.


Ronald Reuter

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