Reform der Gestaltungssatzungen

In der Mitteilung hat die Verwaltung die Politik auch darauf
hingewiesen, dass grundsätzlich zu entscheiden ist, ob:

1. die Gestaltungssatzungen umfassend neu aufgestellt werden (analog zur Satzung in Horstmar inkl.
Öffentlichkeitsbeteiligung und einzelfallbezogener Begründung der Satzungsvorgaben).
Bei stärkerer Berücksichtigung energetischer Aspekte sind Abstriche bei gestalterischen Belangen
zwangsläufig.
Es droht ein Vollzugsdefizit, da keine Handhabe zur Normierung einer Genehmigungspflicht mehr besteht.

2. im Sinne einer Minimallösung nur die Satzungen für Horstmar und die Victoria Kolonie in der Form
angepasst werden sollen, dass Solaranlagen auf allen Dachflächen zulässig sind.

3. die Gestaltungssatzungen aufgehoben werden und zukünftig nicht nur energetischen Maßnahmen, wie z.
B. Wärmedämmverbundsysteme an Fassaden, sondern auch alle sonstigen individuellen
Gestaltungsvorstellungen in den siedlungshistorisch prägenden Bereichen umgesetzt werden dürfen.

Zu diesen grundsätzlichen Vorüberlegungen, wie im Weiteren mit den Gestaltungssatzungen zu verfahren ist,
hat sich die Politik noch nicht positioniert. Die Mitteilungsvorlage und ein Auszug aus dem Protokoll der Sitzung hier zum download:

Mitteilung_MI-225-2022.pdf (1.4 MB, PDF-Datei)

Erst wenn hierzu Erkenntnisse vorliegen, können einzelne Satzungen sukzessive überarbeitet werden. Wann
hierfür personelle Kapazitäten bereit gestellt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar. Bis dahin ist die
bestehende Gestaltungssatzung weiterhin gültig.

Wenn die Gestaltungssatzung in Lünen-Horstmar geändert wird, ist selbstverständlich beabsichtigt, die
Siedlergemeinschaft Am Lüserbach e. V., wie auch schon bei der Neuaufstellung 2017 geschehen,
einzubinden.