Gerätepark

Geräteverzeichnis für Mitglieder der
EAW-Siedlergemeinschaft-Hammerweg e.V. Weiden i.d.Opf.

gültig ab Juli 2020


gebührenpflichtige Geräte

Leihgebühr (pro Kalendertag)

Baugerüst 2 x 100 m², 10m Arbeitshöhe

6,00 €

pro 10m

Mörtelmaschine

1,50 €

 

Hochdruckreiniger (130bar) m. Kanalspindel

3,00 €

 

Winkelschleifer (Flex) (ohne Scheiben)

1,50 €

 

Gartenhäcksler

1,50 €

 

Notstromerzeuger

1,50 €

 

Hilti- Bohr- und Stemmhammer

4,00 €

 

PKW-Anhänger (2,5 m Länge m. Planenaufbau)

5,00 €

 

Rasenvertikutierer mit Benzinmotor

4,00 €

 

Holzspalter leicht (bis 1 m Spaltgut) (220 V)

6,00 €

30,00 € /Woche

Holzspalter (vertikal ca. 1,0m Spaltgut)

6,00 €

30,00 € /Woche

Wippkreissäge 80er Blatt (Starkstrom)

6,00 €

30,00 € /Woche

Biertischgarnitur

1,00 €

 

 

 

 

 

gebührenfreie Geräte

(14 Tage kostenlos, ab 15.Tag 2€/Tag)

2 x Aluleiter dreiteilig groß

Handrasenvertikutierer

Kanalspirale klein

Aluleiter dreiteilig klein

Düngewagen

Kanalspirale groß

Gerüstleiter

Rasenwalze

2x Astschere

Heckenschere (elektrisch)

2 x Heckenschere (Hand)

Rückenspritze

 

 

 

 

 

 

 
 
Gerätewart: Stefan Schmid 0961/39887979
oder 0961/39887978
Ausgabezeiten: nach telefonischer Vereinbarung.

Anmerkungen zum Geräteverleih:

  • Die Geräte werden vor und nach der Übergabe besichtigt und geprüft.

  • Der Entleiher wurde über die Arbeitsweise und die ordnungsgemäße Bedienung informiert, sowie auf notwendige Schutzmaßnahmen und eventuelle Risiken hingewiesen.

  • Vorhandene Hinweisschilder sind zu beachten.

  • Der Entleiher verpflichtet sich die Geräte sauber und unbeschädigt zurückzubringen.

  • Kostenfreie Geräte sind nach 14 Tagen unaufgefordert zurückzubringen. Über diesen Zeitraum hinaus erhebt die Siedlergemeinschaft eine Entschädigung von 2 Euro/Tag.

  • Evtl. anfallende Reinigungskosten werden mit 10,00 € pro Gerät berechnet.

  • Schäden oder Verluste sind umgehend dem Gerätewart zu melden.

  • Dieser überwacht die Geräte und ist dafür verantwortlich, dass Schäden und Verlust unverzüglich der Vorstandschaft gemeldet werden.

  • Bei Schäden, die grob fahrlässig entstehen haftet das Mitglied. Dieser hat vollumfänglich Schadensersatz zu leisten.

  • Eine Weitergabe oder der Einsatz der ausgeliehenen Geräte an Dritte ist unzulässig.


INFO: Diese Liste, sowie die Anmerkungen zum Geräteverleih, können in der Download-Sektion im PDF-Format heruntergeladen werden.
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