Gerätepark
Geräteverzeichnis für Mitglieder der
EAW-Siedlergemeinschaft-Hammerweg e.V. Weiden i.d.Opf.
gültig ab Juli 2020
gebührenpflichtige Geräte | Leihgebühr (pro Kalendertag) | |
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Baugerüst 2 x 100 m², 10m Arbeitshöhe | 6,00 € | pro 10m |
Mörtelmaschine | 1,50 € |
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Hochdruckreiniger (130bar) m. Kanalspindel | 3,00 € |
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Winkelschleifer (Flex) (ohne Scheiben) | 1,50 € |
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Gartenhäcksler | 1,50 € |
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Notstromerzeuger | 1,50 € |
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Hilti- Bohr- und Stemmhammer | 4,00 € |
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PKW-Anhänger (2,5 m Länge m. Planenaufbau) | 5,00 € |
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Rasenvertikutierer mit Benzinmotor | 4,00 € |
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Holzspalter leicht (bis 1 m Spaltgut) (220 V) | 6,00 € | 30,00 € /Woche |
Holzspalter (vertikal ca. 1,0m Spaltgut) | 6,00 € | 30,00 € /Woche |
Wippkreissäge 80er Blatt (Starkstrom) | 6,00 € | 30,00 € /Woche |
Biertischgarnitur | 1,00 € |
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gebührenfreie Geräte | (14 Tage kostenlos, ab 15.Tag 2€/Tag) |
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2 x Aluleiter dreiteilig groß | Handrasenvertikutierer | Kanalspirale klein |
Aluleiter dreiteilig klein | Düngewagen | Kanalspirale groß |
Gerüstleiter | Rasenwalze | 2x Astschere |
Heckenschere (elektrisch) | 2 x Heckenschere (Hand) | Rückenspritze |
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Gerätewart: Stefan Schmid 0961/39887979
oder 0961/39887978
Ausgabezeiten: nach telefonischer Vereinbarung.
Anmerkungen zum Geräteverleih:
Die Geräte werden vor und nach der Übergabe besichtigt und geprüft.
Der Entleiher wurde über die Arbeitsweise und die ordnungsgemäße Bedienung informiert, sowie auf notwendige Schutzmaßnahmen und eventuelle Risiken hingewiesen.
Vorhandene Hinweisschilder sind zu beachten.
Der Entleiher verpflichtet sich die Geräte sauber und unbeschädigt zurückzubringen.
Kostenfreie Geräte sind nach 14 Tagen unaufgefordert zurückzubringen. Über diesen Zeitraum hinaus erhebt die Siedlergemeinschaft eine Entschädigung von 2 Euro/Tag.
Evtl. anfallende Reinigungskosten werden mit 10,00 € pro Gerät berechnet.
Schäden oder Verluste sind umgehend dem Gerätewart zu melden.
Dieser überwacht die Geräte und ist dafür verantwortlich, dass Schäden und Verlust unverzüglich der Vorstandschaft gemeldet werden.
Bei Schäden, die grob fahrlässig entstehen haftet das Mitglied. Dieser hat vollumfänglich Schadensersatz zu leisten.
Eine Weitergabe oder der Einsatz der ausgeliehenen Geräte an Dritte ist unzulässig.
INFO: Diese Liste, sowie die Anmerkungen zum Geräteverleih, können in der Download-Sektion im PDF-Format heruntergeladen werden.
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