(dingliches Recht)

dingliches Recht

Man kann nun fragen, was ist dingliches Recht?

Dingliches Recht hängt stets mit dem Eigentum zusammen, d. h. alles was in irgendeiner Weise Eigentum betrifft, ist als dingliches Recht anzusehen.

Jeder von uns ist Eigentümer eines Grundstückes und alles was nun im Rechtsbereich mit dem Grundstück zusammenhängt - egal aus welchem Grunde - betrifft das dingliche Recht.

Das ist nicht immer leicht zu verstehen, aber fest steht, daß unsere Rechtsordnung eine Trennung zwischen dem Schuldrecht (Vertragsrecht) und dem dinglichen Recht vornimmt. Durch die uns bekannte (normale) Rechtschutzversicherung können alle Risiken abgedeckt werden, außer den dinglichen Rechten.
Will man auch dies abdecken, bedarf es einer zusätzlichen Versicherung, so wie sie hier angeboten wird. Eine solche Rechtschutzversicherung erhält man aber normalerweise nicht allein. Sie wird nur in Verbindung mit einer normalen Rechtschutzversicherung gewährt. Hier nun bietet sich die Möglichkeit, eine Rechtschutzversicherung für dingliches Recht zu erhalten ohne daß zugleich eine normale Rechtschutzversicherung abgeschlossen werden muß.

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