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Juni 2025
Strom hat im Tages- und Jahresverlauf nicht immer denselben Preis. Verbraucher und Verbraucherinnen sollen verstärkt von günstigeren Preisen profitieren können. Seit Jahresbeginn sind daher alle Stromversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Wie sie funktionieren und für wen sie sich lohnen - ein Überblick.
Trotzdem haben die meisten Tarife für Haushaltsstrom einen fixen Preis - egal, ob der Strom am Morgen oder am Abend genutzt wird, ob viel erneuerbare Energien im Netz sind oder nicht. Durch dynamische Tarife sollen Verbraucher*innen sich die schwankenden Preise am Markt stärker zunutze machen und Strom dann verwenden können, wenn er günstig ist.
Variable oder dynamische Tarife?
Normale Stromtarife bestehen aus einem fix vereinbarten Grundpreis, gemessen in Euro pro Jahr, und einem festen Arbeitspreis, gemessen in Cent pro Kilowattstunde. Im Gegensatz dazu haben dynamische Stromtarife keinen festen Arbeitspreis: Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage auf dem kurzfristig agierenden Energiemarkt (Spot-Markt) und spiegelt die Preise dort wider, die jede Stunde anders aussehen können. Diese Preise geben die Anbieter an die Kunden weiter. Achtung: Dynamische Tarife sind nicht gleichzusetzen mit variablen Tarifen: Letztere richten sich nicht nach den jeweils aktuellen Marktpreisen; sie sind festgelegt und variieren beispielsweise je nach Tageszeit.
Technische Voraussetzung
Um dynamische Tarife nutzen zu können, ist ein Smart Meter erforderlich, also ein intelligentes Messsystem plus Gateway (eine Kommunikationseinheit zum Datenaustausch). Dieses übermittelt einmal am Tag die im Viertelstundentakt gemessenen Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber. Das ermöglicht dem Anbieter die punktgenaue Abrechnung - und dem Haushalt eine bessere Steuerung des eigenen Verbrauchs.
Für wen lohnen sich dynamische Tarife?
In erster Linie lohnen sich dynamische Tarife für Haushalte, die viel Strom verbrauchen. "Je höher der Strombedarf, desto interessanter wird es natürlich", erklärt Martin Brandis, Energieexperte bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Eine weitere Voraussetzung: In der Organisation des individuellen Haushalts muss es möglich sein, einen Teil des Stromverbrauchs auf andere Zeiten zu verschieben.
Wer sich für einen dynamischen Tarif interessiert, sollte nach Ansicht des Experten zudem technisches Verständnis und Grundkenntnisse des Strommarktes mitbringen. "Man muss sich mit dem Thema befassen", erklärt Brandis. Wie entwickeln sich die Preise? Was verbrauche ich? Darüber sollten interessierte Verbraucher*innen sich Gedanken machen. "Wer sich ein Rundum-sorglos-Paket wünscht, für den ist ein dynamischer Tarif nicht das Richtige", betont der Experte.
Aktuell befürchtet Brandis Probleme dabei, das erforderliche Smart-Meter zeitnah zu bekommen. "Laut Messstellenbetriebsgesetz startet der gesetzliche Pflicht-Smart-Meter-Rollout bei Haushalten mit einem Stromverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, dazu zählen die allermeisten Haushalte nicht." Ergänzend gibt es allerdings den sogenannten Zählerwechsel auf Kundenwunsch (ZaK), bei dem Haushalte mit einem geringeren Stromverbrauch freiwillig den Einbau eines Smart-Meters anfordern können.
Pro und Contra
Nutzt man dynamische Tarife, profitiert man von günstigen Börsenpreisen - Preise können aber auch steigen. Das Risiko liegt beim Verbraucher.
Wer Strom nutzt wenn viel davon vorhanden ist, je nach Verfügbarkeit von Wind und Sonne beispielsweise, entlastet die Netze.
Ein Smart Meter kostet: Hier sind jährliche Preisobergrenzen festgelegt, abhängig vom Verbrauch oder der Leistung einer stromerzeugenden Anlage. Ein Beispiel: bei Stromverbrauch bis einschließlich 10.000 kWh/Jahr - 20 Euro/Jahr. Der Einbau erfordert evtl. eine Umrüstung der elektrischen Anlage, die Kosten muss man selbst tragen, evtl. beim Elektroinstallateur nachfragen.
Martin Brandis resümiert: "Hier besteht grundsätzlich eine tolle Möglichkeit, es gibt aber noch viele offene Fragen. Vieles hängt von den Netzbetreibern ab."
Wer sich für dynamische Tarife interessiert, sollte so vorgehen:
Was ist zu tun?
Sich beim Netzbetreiber informieren.
Smart Meter bestellen (Zählernummer bereithalten)
Im Idealfall wird das Gerät innerhalb einer bestimmten Zeit eingebaut. Dann beginnt die Suche nach einem geeigneten Stromanbieter, man kann beispielsweise auf Online-Vergleichsportalen nach dynamischen Tarifen schauen; Tarife vergleichen
Vertragsbedingungen prüfen - Laufzeit, Kündigungsfrist, technische Voraussetzungen, Stromrechnung monatlich oder Jahresrechnung?
Vertrag erst abschließen, wenn Smart Meter eingebaut ist.
Hintergrund: Wie funktioniert der Strommarkt?
Terminmarkt:
In Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern wird der Terminhandel an der Strombörse European Energy Exchange (EEX) abgewickelt, die Börse hat ihren Sitz in Leipzig. Stromlieferungen und die entsprechenden Preise können bis zu sechs Jahren vorab vereinbart werden. Das sichert den Käufer oder die Käuferin gegen mögliche Preissteigerungen ab, diese Sicherheit kostet.
Spotmarkt:
Hier findet der kurzfristige Handel statt, bei dem sich Verbrauchs- und Erzeugungsmengen sicherer voraussagen lassen. Stromlieferungen für den Folgetag werden auf dem Day-Ahead-Markt gehandelt. Auf dem Intraday-Markt kann Strom bis 30 Minuten vor der Lieferung gehandelt werden.
Katrin Ahmerkamp/Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Geräteverleih über Gerätewart Siegfried Bohn -Am Goldberg 48 -
Tel. 09321-9299555 oder über E-Mail: siedlervereinigung@kitzingen.info
Bonn/Berlin, 19.05.2025 - Zur Regierungserklärung der neuen Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärt der gemeinnützige Verband Wohneigentum: "Der an den Tag gelegte zupackende Start-Up-Spirit von Verena Hubertz kann dem Thema Bauen und Wohnen gut tun. Aus Sicht selbstnutzender Eigentümer*innen lässt die Agenda allerdings das Bekenntnis zum Wohneigentum vermissen."
Angekündigte Starthilfe realisieren
Peter Wegner, Präsident des bundesweit größten Verbands für selbstnutzende Wohneigentümer*innen, begrüßt, dass beim Thema Bauen durch Entschlackung von Vorschriften Tempo gemacht werden soll, "den Ankündigungen müssen jetzt Taten folgen." Wegner erklärt weiter: "Der versprochene Turbo muss auch für das Wohneigentum gelten, immerhin die beliebteste Wohnform in Deutschland." Die im Koalitionsvertrag versprochene "Starthilfe Wohneigentum" zur Unterstützung von Eigentumsbildung für Familien sowie Sanierung von Bestandsbauten, sei nicht erwähnt worden, kritisiert der Präsident des Eigentümerverbands.
Peter Wegner verweist darauf, dass jede dritte Wohnung hierzulande durch die Initiative privater Baufamilien entsteht, "wer Wohnraum schaffen will, muss das im Blick haben und diese Initiative unterstützen."
Der Verband Wohneigentum fordert die Realisierung der im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben mit der Aufsetzung eines eigenkapitalersetzenden Maßnahmenprogramms für Baufamilien. Wichtig sei zudem eine schon lange diskutierte Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb von Eigentum.
Dauerhaft stabiles Fördersystem
Der Verband Wohneigentum spricht sich zudem für die Etablierung eines klar strukturierten und auf Dauer stabilen Fördersystems aus, das Eigentümer*innen sowie Bauwilligen planbare Investitionsentscheidungen ermöglicht. "Das Hin und Her der vergangenen Jahre muss ein Ende haben. Bauherren oder Sanierungswillige haben nicht den Eindruck einer verlässlichen Förderung. So werden private Investitionsentscheidungen auch künftig immer wieder aufgeschoben," warnt Wegner.
Presse-Kontakt
Katrin Ahmerkamp, Pressesprecherin
Oberer Lindweg 2 - 53129 Bonn
0228 60468-20 +++ presse@verband-wohneigentum.de
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Das Mitgliedermagazin des Verbands Wohneigentum erscheint im 77. Jahrgang monatlich bundesweit. Der Ratgeber rund um Haus- und Gartenthemen und aktuellen Themen aus dem Verband Wohneigentum hat eine Auflage von 303.978 Exemplaren (IVW 2/24).
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Die Themen:
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Aktuelles, Recht und Steuern zum Eigenheim und zur Eigentumswohnung
Beratung und Tipps zum Gärtnern
Praxishilfe zum Renovieren und Sanieren
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