Gartenberatung
Gartenberatung ist eine der zentralen Leistungen des Verbands Wohneigentum. Unsere Gartenberater und Gartenberaterinnen möchten Sie dabei unterstützen, vertraut mit dem eigenen Garten zu werden. Und klar: Wir gärtnern naturnah.

Unsere Gartenberatung ist für Sie da: Ob als Mitglied vor Ort bei einer Gartenbegehung oder einem Vortrag im Vereinsheim, oder offen für alle bei einem unserer Online-Vorträge und im Internet unter www.gartenberatung.de.
Die grüne Website des Verbands Wohneigentum trägt das Wissen unserer professionellen Gartenberatung zusammen. Fachgerecht und frei von kommerziellen Interessen bietet sie gärtnerische Praxistipps und Hintergrundinformationen - von A wie Anzucht bis Z wie Zwiebeln & Knollen.
Erstberatung und Newsletter
Sollte eine Frage offenbleiben, können Sie sich über das Kontaktformular der Website gern bei uns melden. Dieses kostenlose Angebot gilt für alle Besucherinnen und Besucher: Unabhängige Informationen von den Garten-Profis des Verbands Wohneigentum.
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Unsere Leitlinie ist das Naturnahe Gärtnern.
Wer natürliche Zusammenhänge versteht, lebt das naturnahe Gärtnern. Wer fachgerecht gärtnert, schont Ressourcen, mindert Klimafolgen und fördert die Artenvielfalt.
Mit einem schönen Weihnachtsbaum wird das Fest richtig feierlich. Doch der hat viel zu schnell ausgedient und wird zu Brennholz. Lohnt es sich, gleich mehr auszugeben und einen Weihnachtsbaum im Container oder mit Wurzelballen zu kaufen?

Die Gründe, warum Verbraucher*innen tiefer in die Tasche greifen für einen Weihnachtsbaum im Container oder mit Ballen liegen auf der Hand: Man möchte das Gehölz nach dem Fest in den Garten pflanzen und im nächsten und übernächsten Jahr wieder zur Weihnachtszeit ins Haus holen. Doch was zunächst vorteilhaft klingt, hat in der Praxis meist ein paar Haken, erklärt Martin Breidbach, Bundesgartenberater im Verband Wohneigentum. "Weihnachtsbäume mit Ballen oder im Topf haben meist nicht genügend Faserwurzeln. Anders als Baumschulware, die sich dadurch auszeichnet, dass das Gehölz während der Anzucht durch mehrfaches Umpflanzen verpflanzbar gehalten wurde, wachsen Weihnachtsbäume im Topf meist nicht so gut an."
Trockene, warme Raumluft ist nicht gut für den Baum
Doch auch mit hochwertiger Baumschulware ist nicht garantiert, dass der Weihnachtsbaum im Topf oder mit Ballen später anwächst. Die Gehölze leiden durch die warme und trockene Luft im Wohnzimmer. Das führt oft dazu, dass viele Nadeln vorzeitig abfallen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Baum dadurch nicht anwächst, wird dadurch verstärkt.
Martin Breidbach: "Außerdem zeigen ins Freiland gepflanzte Weihnachtsbäume in den nachfolgenden 2 bis 3 Jahren erfahrungsgemäß einen unregelmäßigen Wuchs. Bei vielen Bäumen treibt die Endknospe der Baumspitze nicht aus, so dass diese Bäume mehrere Spitzen ausbilden und so keinen durchgehenden Stamm mehr besitzen. Das muss man mögen."
Möchte man das Gehölz in den folgenden Jahren wieder als Weihnachtsbaum verwenden, muss man ihn vorsichtig ausgraben. Das ist wichtig, um möglichst wenig der feinen Wurzeln zu zerstören. Zu bedenken ist dabei, dass der Wurzelballen mit jedem Jahr größer und damit schwerer wird.
Checkliste: Unsere Tipps für Weihnachtsbäume mit Ballen oder Topf
Der Ballen sollte fest sein und viele Faserwurzeln haben. Nur mehrmals verpflanzte Gehölze aus einer Baumschule weisen diese Qualitäts-Merkmale auf.
Die Größe des Ballens/Topfes sollte nicht zu klein, sondern im ausgewogenen Verhältnis zur Pflanze sein.
Holt den Baum frühestens einen Tag vor Heiligabend ins Zimmer.
Beim Eintopfen eines Baumes aus dem Garten vorher den Baum intensiv wässern.
Während der Festtage möglichst kühl aufstellen und Zugluft vermeiden.
Täglich gießen und die ganze Pflanze mit Wasser besprühen.
Den Weihnachtsbaum maximal 10 Tage im beheizten Raum halten.
Den Baum vor dem Auspflanzen ins Freiland entsprechend abhärten - zum Beispiel zunächst nur tagsüber rausstellen, später auch nachts.
Anna Florenske & Martin Breidbach
Welche steuerlichen Vorteile können selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen geltend machen? Wir erklären wichtige Details wie Abschreibung, Grunderwerbsteuer, Einliegerwohnung und § 35c EStG. Wer plant, baut oder modernisiert, sollte diese Punkte kennen - und im Zweifel steuerliche Beratung nutzen.
Das Wichtigste in Kürze:
Menschen, die in ihrer eigenen Immobilie leben, haben weniger steuerliche Optionen als Vermieter - die vorhandenen sind oft dennoch sehr wertvoll.
Die wichtigsten Entlastungen auf einen Blick:
absetzbar: 20% der Handwerkerleistungen maximal bis 1.200 €
hohe Abschreibungen bei Denkmälern und Sanierungsgebieten
Einliegerwohnung als Steuermodell
Energetische Sanierung (§ 35c EStG) - bis zu 40.000 € Steuerersparnis in drei Jahren
steuerliche Optionen für Arbeitszimmer

Viele Entlastungen für Wohneigentümer seien kaum bekannt und dadurch ungenutzt, erklärt Rudolf Limmer, Bundesschatzmeister im Verband Wohneigentum. "Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es zwar keine Abschreibung - aber mehrere wichtige Ausnahmen, die bares Geld sparen." Gerade weil Wohnen im eigenen Haus vom Gesetzgeber als private Lebensführung gilt, ist es entscheidend zu wissen, welche Ausnahmen steuerlich doch greifen.
Was gilt - und was absetzbar ist
Selbstnutzung schließt Abschreibung grundsätzlich aus. Das ist gesetzlich so gewollt. Eine Ausnahme bilden jedoch Handwerkerleistungen. Laut Limmer ein Punkt, den viele unterschätzen: "20% der Handwerkerrechnungen kann man direkt von der Steuerschuld abziehen - bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Aber nur Lohnkosten, nie Material."
Weitere Ausnahmen betreffen Denkmal-Immobilien und Immobilien in Sanierungsgebieten, bei denen hohe Abschreibungen möglich sind, wenn die strengen Vorgaben erfüllt werden.
Grunderwerbsteuer: Gestaltung spart Geld
Die Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Limmer weist darauf hin, wie groß der Unterschied für Käufer*innen sein kann: "Beim Bauträgerkauf sollte man Grundstück und Bauleistung in getrennten Verträgen regeln. Dann fällt Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstücksteil an." Auch bewegliche Gegenstände wie Küche oder Möbel müssen separat ausgewiesen werden. "Nur wenn Einbauküche, Schränke oder ähnliches mit Preis im Vertrag stehen, wird darauf keine Grunderwerbsteuer fällig."
Beim Hessengeld erklärt Rudolf Limmer: "Hessen zeigt, wie gezielte Förderung aussehen kann: bis zu 20.000 Euro für Paare plus Kinderbonus - maximal bis zur Höhe der Grunderwerbsteuer."
Einliegerwohnung: Chance für Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen
Eine kleine vermietete Einheit im eigenen Haus kann steuerlich enorm helfen. Denn diese gilt steuerlich als Vermietung - und ermöglicht damit:
Abschreibung der anteiligen Anschaffungskosten
Betriebskostenabzug
Abzug von Instandhaltung und Reparaturen
"vorweggenommene Werbungskosten" schon vor der ersten Vermietung
Wichtig dabei: Die Einliegerwohnung muss tatsächlich vermietet werden. Und bei Vermietung an Angehörige gilt die 66-%-Grenze der ortsüblichen Miete.
Energetische Sanierung nach § 35c EStG: bis zu 40.000 Euro Steuervorteil
Ein besonders wichtiger Punkt: Der Steuerbonus nach § 35c senkt die Steuerlast, nicht das Einkommen. Das macht ihn so wertvoll.
Diese Voraussetzungen gelten:
Das Haus ist mind. 10 Jahre alt
Maßnahmen werden umgesetzt zwischen 2020 und 2029
20 % Steuerabzug über 3 Jahre verteilt
max. 40.000 € Ersparnis
Man kann entweder den Steuerbonus geltend machen oder eine Förderung durch KfW/BAFA nutzen, nicht beides.
Absetzbar sind u. a.:
Dämmung
neue Fenster/Türen
neue Heizungsanlagen
Lüftung
digitale Energiesteuerung
Heizungsoptimierung
Rudolf Limmer erläutert außerdem eine wichtige Klarstellungen des Bundesfinanzministeriums: "Bei gemischter Nutzung muss anteilig gekürzt werden - ein Arbeitszimmer zählt also mit." Bei Photovoltaik und gleichzeitiger Dachsanierung bleibe hingegen die volle Förderung bestehen, wenn sich die Kosten nicht sauber trennen lassen.
Häusliches Arbeitszimmer: Regelungen seit 2023
Die Neuregelung sorgt oft für Verwirrung. Limmer fasst sie präzise zusammen: "Ein Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Dann gilt die Jahrespauschale von 1.260 € - oder die tatsächlichen Kosten." Ist kein anderer Arbeitsplatz vorhanden gilt: 6 € Tagespauschale, bis max. 1.260 € im Jahr. Für eine Arbeitsecke gilt: Die Arbeitsecke zählt nicht als Arbeitszimmer. Aber die Tagespauschale kann dennoch greifen.
Anna Florenske
Familienheim und Garten GmbH
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