Vereinsheim

Vermietung des Vereinsheims während Corona

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir von einer Vermietung unseres Vereinsheims beim Überschreiten des Inzidenswerts von 35 (Corona-Ampelfarbe gelb) absehen und wir bereits bestehende Vermietungstermine absagen - zu Ihrem eigenen Schutz!

Unser Vereinsheim bietet Platz (ca. 45. Personen) für Feierlichkeiten aller Art.

Vereinsheim von innen
...unser Vereinsheim !   © SG Kulmbach

Hausordnung

1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Vereinsmitglieder. Private Feierlichkeiten sind mindestens eine Woche vorher beim Verwalter des Vereinsheims anzumelden. Eine Vermietung erfolgt ausschließlich für persönliche Feierlichkeiten. Ein Anmieten durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Veranstaltungen des Vereins haben Vorrang vor einer privaten Nutzung.

2. Für die Nutzung der Räumlichkeiten wird momentan ein Entgelt von 60 Euro/Tag erhoben. Der Betrag ist an den Verwalter des Vereinsheims in bar zu entrichten. Des Weiteren wird im voraus in gleicher Höhe eine Kaution fällig, die bei ordnungsgemäßer und sauberer Rückgabe / Hinterlassung der Räumlichkeiten und Schlüsselrückgabe zurück erstattet wird.

3. Entstandene Schäden sind bei der Rückgabe der Schlüssel selbstständig anzuzeigen.

4. Bei Verlust eines Schlüssels trägt der Mieter die Kosten für einen Austausch der gesamten Schließanlage.

5. Das Mitglied haftet für eine bestimmungsgemäße Nutzung der ihm überlassenen Räumlichkeiten. Ein Übernachten in den Räumlichkeiten ist nicht erlaubt.

6. Zum Anbringen von Dekorationsmaterial sind nur die vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten zu nutzen. Ein zusätzliches Einschlagen von Nägeln oder Bohren von Löchern für andere Befestigungselemente ist nicht gestattet.

7. Die gemieteten Räumlichkeiten und das Umfeld sind am nachfolgenden Tage gereinigt zu übergeben. (Spätere Rückgabe ist vorher zu klären). Der Aufenthaltsraum, die Küche sowie die sanitären Einrichtungen sind feucht raus zu wischen.

8. Der bei den Feierlichkeiten entstehende Müll ist vom Mieter zu sammeln und selbst zu entsorgen. Eine Nutzung der vereinseigenen Sammelbehälter ist nicht gestattet.

9. Es herrscht in allen Räumlichkeiten des Vereinsheims absolutes Rauchverbot!

10. Zuwiderhandlungen können durch den geschäftsführenden Vorstand mit Ausschluss von weiteren Vermietungen geahndet werden.

11. Im Eingangsbereich ist immer (besonders nach 22.00 Uhr) für Ruhe zu sorgen. Beim Wegfahren wird um Rücksichtnahme auf die Nachbarn gebeten (Türen leise schließen; keine Kavalierstarts, Tempo 30 Zone!)

12. Für die Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und den Gästen gegenüber keine Haftung.

Mit Anmietung wird die Hausordnung anerkannt!

Verwaltung Vereinsheim

Sie möchten das Vereinsheim reservieren? Terminauskunft und Terminvereinbarungen unter
0170 / 92 93 98 6

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