Beitrag

Auszug aus der Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres ist bis zum Ende des 1. Quartales über die dazu beauftragten Kassenführer an die zuständige Siedlergemeinschaft zu zahlen. Die Siedlergemeinschaften haben die Beiträge bis zum 15. Juni des laufenden Jahres an den Landesverband abzuführen.

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