Beitrag
Auszug aus der Beitragsordnung
Der Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres ist bis zum Ende des 1. Quartales über die dazu beauftragten Kassenführer an die zuständige Siedlergemeinschaft zu zahlen. Die Siedlergemeinschaften haben die Beiträge bis zum 15. Juni des laufenden Jahres an den Landesverband abzuführen.