Grundsteuerreform
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Am 1. Juli startete die Erfassung der Daten im Rahmen der Grundsteuerreform - und das alles andere als reibungslos. Nach den Erfahrungen der ersten Wochen fordert der VWE eine Beratungsoffensive und eine Fristverlängerung. Die Pressemitteilung zum Thema gibt es auf der VWE-Website außerdem eine Serviceseite mit Links und Informationen.