Wohnerbbaurecht
Wohnerbbaurecht in Frankfurt am Main
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in:
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstückes ein Bauwerk zu haben. Es verleiht also die Möglichkeit, Eigentümer eines Bauwerkes zu werden, ohne gleichzeitig auch Eigentümer des Grundstückes zu sein. Nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich sind Grundstückseigentümer und Eigentümer des Bauwerkes getrennt; beide sind also - jedenfalls ist das die Regel bei dem Erbbaurecht - nicht identisch. Dabei hat der Erbbauberechtigte nicht nur schuldrechtliche Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer, sondern das Erbbaurecht ist mit dinglicher Wirkung ausgestattet und als Sachenrecht anzusprechen. Es gewährt nicht nur das Eigentum am Bauwerk, sondern auch ein dingliches Recht zur Nutzung des einem anderen gehörenden Grundstückes. Das Erbbaurecht ist keine mindere, sondern eine andere Form der Herrschaft über ein Baugrundstück als das Eigentum.