Baumschutzsatzungen

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Mit Baumschutzsatzungen Grün in den Städten erhalten?

In zahlreichen Kommunen regeln Baumschutzsatzungen, welche Bäume besonders schützenswert sind. Kriterien sind Stammumfang oder Kronendurchmesser. In privaten Gärten dürfen sie nur mit behördlicher Genehmigung gefällt werden. Was die einen als wichtiges Instrument für mehr Artenschutz betrachten, ist für die anderen Gängelung von Eigentümern.
Baumschutzsatzungen sind kein Totalschutz für jeden Baum, sondern wirken gezielt. Es gibt einen Katalog von Ausnahmeregelungen, zum Beispiel wenn Bäume krank sind oder zu viel Licht nehmen. Die meisten Satzungen gehen noch nicht weit genug, denn sie beziehen sich nur auf private Grundstücke, nicht auf Straßen- und Parkbäume. Im öffentlichen Raum müssen strengere Maßstäbe gelten als im privaten Garten. Für Privatgärten sollte es keine Pauschalregelung geben, die eine bestimmte Dicke von Stämmen schützt, sondern ein Kataster, welches spezielle Baumarten, ortsbildprägende Bäume oder Habitatbäume für andere Tierarten ausweist.


Link-Tipps

Baumschutzsatzung Frankfurt

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