Änderungen des Sächsische-Naturschutz-Gesetzes (SächsNatSchG)

Die Mitglieder des Verbandes Wohneigentum protestieren gegen die Änderung im SächsNatSchG.

Das Regierungsbündnis in unserem Freistaat Sachsen hat das neue Sächsische Naturschutzgesetz verabschiedet.
Gegen jede Vernunft und einer weiteren Bevormundung für uns Eigenheimer wird der §19 geändert.

§19SächsNatSchG Abs2 Satz 1 Nummer 3 wird gestrichen.

Damit sind Baumfällungen auf unseren Grundstücken genehmigungspflichtig.
Lauthals wird verkündet, der Genehmigungsantrag ist kostenfrei. Die dann anfallende Neupflanzung oder die Bezahlung dafür wird leiser verkündet.
Damit bitten wir unsere ÖGs aufmerksam zu verfolgen, wie in ihren Kommunen mit einer ev. Neufassung des Naturschutzgesetzes in ihrer Region umgegangen wird.
Es ist zu befürchten, dass dieses Gesetz den Kommunen die Möglichkeit gibt, preisliche Veränderungen regelmäßig durchzuführen.

Anbei der Gesetzentwurf, der nach unserem Kenntnisstand angenommen ist.

Sächsisches Naturschutzgesetz (5.7 MB, PDF-Datei)

Unter folgendem Link finden Sie einen Bericht in dem der MDR die Änderung des Naturschutzgesetztes hinweist. Im unteren Abschnitt steht das verschiedene Verbände, auch der Verband Wohneigentum Sachsen, gegen diese Änderung war.

https://www.mdr.de/sachsen/wieder-genehmigung-fuer-baumfaellung-100.html

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