Pressemitteilung

Pressemitteilungen des BSB



Millionenschäden durch Insolvenz der Unternehmensgruppe IBG
Verbraucher getäuscht und geprellt


Die bundesweit tätige Unternehmensgruppe IBG hat private Bauherren kräftig abgeschöpft. Mit dem am 1. Dezember 2012 eröffneten Insolvenzverfahren ihrer Gesellschaften hinterlässt die ineinander verflochtene, wenig durchschaubare Unternehmensgruppe rund 1.000 noch zu erfüllende Bauverträge, davon 700 nicht fertiggestellte Bauvorhaben. Damit sind geschätzte 165 bis 185 Millionen Euro private Bauinvestitionen akut gefährdet. In einem der größten Bauskandale der letzten Jahre wurden Verbraucher nachhaltig geschädigt. Der Bauherren-Schutzbund e.V. klärt auf und gibt Hilfestellung.

IBG lockte mit „preisgünstigen“ Häusern von durchschnittlich 165.000 bis 185.000 Euro, teilweise mit Solaranlagen und anderen zukunftsweisenden Ausstattungsmerkmalen. Auf den Slogan „Richtig gut gebaut!“ vertrauten hunderte private Bauherren in ganz Deutschland. Zumeist schlossen Familien mit Kindern oder Senioren mit begrenzten finanziellen Budgets einen Vertrag mit IBG. Viele blieben auf steckengebliebenen Bauvorhaben sitzen. Denn typischerweise, so ermittelte der Bauherren-Schutzbund aus Rückmeldungen Betroffener, kam der Bau ins Stocken, wenn die ersten überteuerten Raten gezahlt waren. Bis zu 35.000 Euro überzahlten Bauherren ihr Bauvorhaben, ohne dass diesen Abschlagszahlungen eine adäquate Bauleistung gegenüber stand. Diese Überzahlungen entsprachen sehr oft der Höhe des eingesetzten Eigenkapitals, das damit vernichtet wurde. Der BSB schätzt ein, dass für die Bauvorhaben durch Verbraucher insgesamt rund 20 Millionen Euro Eigenkapital eingesetzt wurde.

Viel versprochen, wenig gehalten

Übliche IBG Praktiken schildert Ehepaar Q. aus Süddeutschland: Gelockt vom günstigen Preis von 162.000 Euro für ein „offenbar seriöses Angebot“ und nach einem Verkaufsgespräch beauftragten sie ein IBG Massivhaus an der Küste für ihren Ruhestand. Erst nach Vertragsunterzeichnung wurde klar, was damit gemeint war. Erdarbeiten fürs Fundament beispielsweise waren als Eigenleistung deklariert. Nach Abschluss der Planung wurden sofort 23.000 Euro fällig. Beim Einreichen des Bauantrages durch IBG fehlten Nachweise. Der Baubeginn verzögerte sich immer wieder. Familie Q. reagierte, als absehbar war, dass sich auf der Baustelle nichts tat. Auf der Suche nach Hilfe stieß sie auf den BSB, wurde Mitglied. Sie kündigte im Sommer 2012 den Vertrag wegen Bauverzugs. „Spät, aber nicht zu spät.“ BSB-Bauherrenberater und Vertrauensanwalt prüften Vertragskündigung und Bautenstand. „Wir hatten noch Glück, können mit dem von IBG ebenfalls gekündigten Bauleiter zum vereinbarten Preis weiterbauen und haben jetzt unabhängige baubegleitende Qualitätskontrolle vereinbart“, sagt Herr Q. „20.000 Euro aber sind verloren.“

Abgeschöpft nach Schneeballprinzip

Kopflastige Zahlungspläne mit einer „Planung aus der Schublade“ für 20.000 Euro und einer Rohbau-Zahlung von 65 Prozent der Bausumme – üblich sind 50 Prozent – charakterisiert der BSB als ein „Schneeballprinzip“, mit dem IBG immer weitere Bauvorhaben angeschoben hat.
Trotz seit Monaten nahezu ruhender Bauaktivität schlossen Verkaufsvertreter von IBG noch im September 2012 Bauverträge ab. Zu diesem Zeitpunkt war bereits absehbar, dass weitere bauliche Tätigkeit ausbleiben würde. Solche Vertragsabschlüsse lassen auf „offensichtliche kriminelle Energie“ durch das Unternehmen schließen, folgert der BSB. Mit Eintreten der Insolvenz sind die meisten der unfertigen und zum Teil mängelbehafteten Bauwerke im Stadium der Bodenplatte oder des Rohbaus. Ausbaugewerke fehlen. Ein großer Teil der Bauherren ist mit Zahlungen in Vorleistung gegangen. Vielen fehlt jetzt der nötige finanzielle Spielraum zur Mängelbeseitigung und zum Weiterbauen.

Hilfe für Verbraucher

Die mangelnde Leistungsfähigkeit von IBG zeichnete sich über Monate hinweg ab. Bereits bei den ersten Alarmzeichen warnte der BSB über Presse, TV und in der eigenen Verbraucherberatung tausende Bauinteressenten vor Vertragsabschlüssen mit diesem Hausanbieter.
Sofort nach Bekanntwerden des Insolvenzantrages schaltete der BSB eine kostenfreie Hotline für Mitglieder. Vertrauensanwälte gaben Auskunft über einzuleitende Schritte. „Wichtig war, die Bauherren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus den Verträgen zu holen und so zu kündigen, dass sie keinen weiteren Schaden nehmen“, erklärt Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB, die bislang beispiellose Hilfsaktion. „Für zahlreiche Verträge ist uns das gelungen. Solche Kündigungen hängen von Formalien ab, die nicht ohne anwaltliche Hilfe abgewickelt werden sollten.“
Gespräche mit betroffenen IBG-Bauherren ergaben, dass durchschnittlich Baudarlehen von 130.000 bis 150.000 Euro bei Kreditinstituten aufgenommen wurden. Da sich in nahezu allen Fällen IBG von der finanzierenden Bank der Bauherren bestätigen ließ, dass Gelder nur an das Bauunternehmen fließen, setzte sich der BSB auch dafür ein, diese Finanzierungsmittel frei zu bekommen. „Mit fast allen Banken konnte darüber eine Vereinbarung getroffen werden. Die Bauherren können also nach erfolgreicher Kündigung mit anderen Unternehmen weiterbauen“, konstatiert Rechtsanwalt Peter Mauel. Fraglich allerdings bleibt, ob zum Preis zwischen 160.000 bis 185.000 Euro jeweils fertig gebaut werden kann. „Das ist kalkulatorisch kaum drin. Die Bauherren müssen fast alle Verluste hinnehmen.“
Auch die durch IBG beauftragten Handwerksunternehmen stehen vor einem Desaster. Nicht wenige sind selbst von Insolvenz bedroht, da IBG mehr als zehn Millionen Euro an sie nicht gezahlt hat. Selbst die eigenen IBG Beschäftigten haben über Monate hinweg kein Geld erhalten.

Ansprüche aus Insolvenz bis 6. Februar 2013 anmelden

Prinzipiell rät Rechtsanwalt Peter Maul allen Bauherren, jetzt zusätzliche Ansprüche aus Nachfinanzierung, Schadenersatz, Mehraufwand für die Restfertigstellung und Mängelbeseitigung anzumelden. Der Insolvenzverwalter hat jeden einzelnen Bauherrn bereits im Dezember angeschrieben. Sämtliche Belege für einen möglichen Schadenersatz sollten gesammelt werden. Diese Forderungen müssen bis zum 6. Februar 2013 beim Insolvenzverwalter – und nicht beim Gericht – eingereicht werden.
Der BSB vermittelt auf seiner Website unter www.bsb-ev.de betroffenen IBG-Bauherren Hinweise zum Insolvenzverfahren der IBG Unternehmensgruppe und stellt ein „Musterformular zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren“ kostenlos als Download zur Verfügung.

Berlin, 9. Januar 2013

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