Sicher ins neue Jahr starten

Alle Welt feiert den Jahreswechsel. In diesem Jahr ist wegen Covid-19 die private Feier in den eigenen vier Wänden die sicherste Variante. Hier einige Empfehlungen für die Silvesterfete
zuhause - im Hinblick auf Corona und grundsätzlich.

Sektflasche und zwei Sektgläser vor Feuerwerk
© pixabay/Myriams-Fotos

Viele lassen es in der Silvesternacht auf rauschenden Riesenfesten und Partymeilen gerne so richtig krachen. Ob aber überhaupt Feiern in größerem Rahmen stattfinden können, ist derzeit (Stand Oktober) aufgrund der Corona-Situation mehr als fraglich. Viele Kommunen weisen auf ihren Webseiten darauf hin, dass sie rechtzeitig informieren werden. Wer das nicht abwarten möchte - oder wem große Partys außer Haus schlicht und einfach zu riskant sind -, der plant mit Freunden, Nachbarn oder Verwandten eine private Feier in kleinerem Rahmen zuhause.

DARAUF SOLLTEN SIE ACHTEN:

Auch dabei sollten in Corona-Zeiten einige Dinge beachtet werden, damit alle auf der sicheren Seite sind und die Gäste sich wohlfühlen.

  • Die Pandemie kann sich je nach Region ganz unterschiedlich entwickeln. Daher sind die Maßnahmen im Umgang mit Covid-19 auf Länderebene geregelt. Wichtig ist, sich vorab über die aktuell geltenden Corona-Regeln des Bundeslandes zur Obergrenze an Partygästen und Abstands- und Hygieneregeln zu informieren. Mit Polizeibesuch oder Geldstrafe möchte niemand das neue Jahr begrüßen. Informationen gibt es auf den offiziellen Webseiten der Landesvertretungen.

  • Am Eingang, auf der Toilette und im Partybereich Alkoholgel oder -spray und Desinfektionstücher bereitlegen.

  • Jeder vergisst einmal etwas: Der Gastgeber hat am besten einige Einwegmasken für alle Fälle parat.

  • Der Partyraum muss regelmäßig gelüftet werden. Am besten eignet sich Stoßlüften: Jede halbe Stunde für fünf Minuten alle Fenster öffnen und für Durchzug sorgen. So kühlt es nicht zu lange aus.

  • Wer zu Mitternacht auf die Straße geht, um zu böllern und eventuell den Nachbarn ein frohes neues Jahr zu wünschen, sollte auf die AHA-Regeln achten: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen.

  • Die Gäste werden am besten schon vorab darum gebeten, bei eventuell nach der Feier auftretenden Symptomen dem Gastgeber Bescheid zu geben, damit alle Gäste informiert werden können.

WAS BEIM FEIERN UND BÖLLERN AUSSERDEM GILT:

  • Wie über das gesamte Jahr so ist es grundsätzlich auch zu Silvester. Die nächtliche Ruhezeit beginnt um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr morgens. So steht es in den Landesimmissionsschutzgesetzen, in vielen kommunalen Satzungen oder auch bei Mehrparteienhäusern in der Hausordnung. Nachtruhe bedeutet, dass außerhalb der Wohnung Geräusche, die dort drinnen gemacht werden, als nicht besonders störend wahrgenommen werden. Eine feste Dezibel-Grenze gibt es dabei nicht, es geht um eine relative Ruhe, die sich am Gesamtgeräuschpegel misst.

  • Eine Pflicht, die Nachbarn im Vorfeld über die Party zu informieren, gibt es nicht. Trotzdem: Allgemein ist es üblich, dass man den Nachbarn vorher Bescheid gibt und um Verständnis bittet.

  • Geböllert werden darf vom 31. Dezember ab 0.00 Uhr bis zum 1. Januar um 24.00 Uhr. Wer böllert, muss auf den ausreichenden Abstand zu Gebäuden und Mitfeiernden achten. Die unmittelbare Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist tabu. Auch risikoreiche Plätze sollten gemieden werden.

  • Es haftet der Handelnde, Eltern bei Verletzung der Aufsichtspflicht (Kinder bis 7 Jahre haften nicht, Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren entsprechend ihrer Einsichtsfähigkeit).

  • Führt falscher Umgang mit Böllern zu gesundheitlichen Schäden, zahlt die private Unfallversicherung. Für Verletzungen anderer Personen tritt die Privathaftpflicht ein, wenn der Schaden an Dritten nicht vorsätzlich angerichtet wurde. Fängt ein Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung.

Verbraucherzentrale NRW/Ah

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