Gebäudeenergieausweis

Schrittweise Einführung

Der Energieausweis wird ab 2008 in mehreren Schritten eingeführt. Die Bundesregierung hat sich auf folgenden Zeitplan verständigt:

Zum 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für "Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965" eingeführt.
Bis zum 1. Oktober 2008 besteht völlige Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.
Zum 1. Januar 2009 wird die Ausweispflicht auf nach 1965 errichtete Wohngebäude ausgeweitet.
Ab dem 1. Juli 2009 müssen auch für bestehende Nichtwohngebäude Energieausweise erstellt werden. In öffentlichen Gebäuden ab einer Fläche von 1000 qm und mit starkem Publikumsverkehr besteht Aushangpflicht.
Hinweis: Die Regelungen beziehen sich auf neu auszustellende Energieausweise. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit.

Zwei Varianten:

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Die Bundesregierung setzt beim Thema Energieeffizienz auf den Markt und praxisnahe Lösungen. Deshalb lässt die Energiesparverordnung den Energieausweis für bestehende Gebäude in zwei Varianten zu. Die eine Variante orientiert sich am Energiebedarf eines Gebäudes, die andere basiert auf den durchschnittlichen Verbrauchswerten für Heizung und Warmwasserbereitung der vergangenen Jahre.

Die Unterschiede sind gravierend. Während für den Bedarfausweis der Ist-Zustand des Gebäudes, einzelner Bauteile und der Anlagentechnik ermittelt wird, sind für den Verbrauchausweis die vom jeweiligen Nutzer abhängigen Verbrauchsdaten entscheidend. Zwar weisen beide Ausweisvarianten einen Kennwert kWh pro m² pro Jahr aus, Bedarfs- und Verbrauchsausweis machen aber im Ergebnis qualitativ unterschiedliche Aussagen.

www.gebaeudeenergieausweis-bw.de/service/der-onlinecheck-gebaudeenergieausweis-step-1.html

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