Die 1. Satzung

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In der damaligen Satzung steht über den Zweck der Genossenschaft folgendes geschrieben:

„Der Zweck der Genossenschaft ist ausschließlich darauf gerichtet, minderbemittelten Arbeiter- und Bauhandwerkerfamilien

  • gesunde und zweckmäßig eingerichtete Einfamilienhäuser mit Ställen für Kleintierzucht und Hausgarten bis zu einem Morgen gross sowie Werkstätte für Heimindustrie zu billigen, für jeden Arbeiter und Bauhandwerker erschwinglichem Preis als Eigentum zu verschaffen,

  • Wohnheimstätten und Wirtschaftsheimstätten im Sinne des Heimstättengesetzes herzustellen, zu beschaffen und nach Zulassung auszugeben als Eigentum,

  • zweckmäßig eingerichtete Kleingärten und Schrebergärten sowie Sämereien, Pflanzen, Nutzsträucher, Obstbäume und Gartengeräte zu billigen und erschwinglichen Preisen zu verschaffen, sowie Dünger und Kunstdünger. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes soll eine Mustergärtnerei eingerichtet und durch fortgesetzte Abhaltung von theoretischem und praktischem Lehr-, Fortbildungs- und Fachunterricht soll der Gartenbau, Obstbau und die Bienenzucht gehoben und gefördert werden,

  • gesunde Zuchttiere der Kleintierzucht zu billigen Preisen zu beschaffen. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes soll ein Kleintierzuchthof eingerichtet und durch fortgesetzte Abhaltung von theoretischem und praktischem Lehr-, Fortbildungs- und Fachunterricht soll die Kleintierzucht gehoben und gefördert werden,

  • deren Kinder zu sammeln und dieselben im Sinne des Genossenschaftszweckes, der Hauswirtschaft und Geselligkeit zu erziehen und zu bilden. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sollen ein Jugendheim und eine Bibliothek eingerichtet werden,

  • durch Abhaltung von Unterricht und Vorträgen im Sinne des Genossenschaftszweckes, des Handwerks, der Hauswirtschaft und Geselligkeit den ganzen Genossenschaftszweck zu heben und zu fördern,

  • als Mittel zur Erreichung des ganzen Genossenschaftszweckes dient die Einrichtung einer Sparkasse für die Mitglieder und deren Kinder
    sowie deren Kinder eine Rente sicher zu stellen, für das ruhende Alter.“

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