18.04.2018 Berschäden - Vortrag Fa. Altegoer

Ablaufende Verjährungsfristen für Bergschäden und Schieflagen, sowie die relativ ungeklärte Sachlage zum Umgang mit den Auswirkungen der geänderten Wasserhaltung der Ruhrkohle AG in NRW - Zu beiden Themen ist der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Dortmund Lanstrop, Matthias Hüppe, im vergangenen Jahr häufiger von seinen Mitgliedern angesprochen worden.

Grund genug, um nach 2011, noch einmal Kontakt zum Ingenieur- und Vermessungsbüro Altegoer aus Bochum aufzunehmen. Der Leiter Bergschäden und Schieflagen, Magnus von Bormann, nahm die Einladung gerne an und so konnten sich die Eigentümer von Wohnimmobilien in Lanstrop umfangreich über den Verlauf der "Verjährungslinien"in Lanstrop, sowie die möglichen Auswirkungen durch die Abschaltung von Pumpen in den ehemaligen Bergbaugebieten informieren.

Für einige Hausbewohner in Lanstrop wird es jetzt allerhöchste Zeit, wenn man noch Ansprüche gegen die RAG geltend machen will. Die genauen Verjährungslinien sind den Bildern zu entnehmen.Der abgelegte Flyer des Ingenieurbüros Altegoer informiert über die Vorgehensweise, die in der Regel für betroffene Eigentümer kostenfrei ist.

Flyer Ingenierbüro Altegoer:

Als sehr unbefriedigend empfanden die Zuhörer die Informationen, die Magnus von Bormann zum Thema der Pumpenabstellungen liefern konnte. Hier ist auch das Land NRW in der Pflicht, das bisher den Aktivitäten anderer Landesregierungen noch nicht gefolgt ist. So ist, nach der Änderung der unterirdischen Wasserhaltungen, durchaus mit weiteren Bergschäden, auch verursacht durch Berghebungen, zu rechnen.

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Magnus vor Bormann bei seinem Vortrag   © Matthias Hüppe

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© Matthias Hüppe

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Die "Verjährungslinien" in Lanstrop   © Matthias Hüppe

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© Matthias Hüppe

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