21.06.2022 Vortrag Grundsteuerreform
Das Thema der Grundsteuerreform bewegt im Moment viele Hausbesitzer. Jetzt beginnt die heiße Phase, in der die Finanzämter dazu auffordern, die Daten zur Neuberechnung der Grundsteuer in der Zeit von Juli bis Oktober 2022 zu liefern und zwar ausschließlich in digitaler Form. Die aktuelle Berechnung basiert noch noch aus Daten von 1964.
Doch was machen ältere Menschen, die vielleicht garkeinen Zugriff auf das Internet haben? Welche Daten müssen Hausbesitzer liefern und woher kann ich diese Daten bekommen? Zählen meine Keller oder meine Terrasse zur Wohnfläche und wie ist eigentlich die genaue Definition für eine Kernsanierung? Das bei diesem Thema eine große Verunsicherung herrscht, zeigte das, bis auf den letzten Platz besetzte, katholische Pfarrheim in Lanstrop. Der Vorstand unserer Gemeinschaft hatte zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Nach einer kurzen Begrüßung durch den Vorsitzenden Matthias Hüppe konnte dann Steuerberater Jan Beckmann vom Büro RESITAX viele der Fragen kompetent in einem launigen Vortrag beantworten. Der Vortrag ist ab sofort hier als PDF-Datei abrufbar.
Nachtrag vom 28.06.2022:Für einfach gelagerte Sachverhalte (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) in Ländern, die bei der Grundsteuer das Bundesmodell anwenden, wird Ihnen ab Juli 2022 unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung zur Verfügung gestellt.