Rückerstattung Straßenreinigungsgebühren Anspruch auf Gebührenerstattung

Wie schon in der Frühjahrsausgabe 2011 der KV-DO-INFO allgemein berichtet, hat nunmehr ein Erörterungstermin mit der Stadt Dortmund und dem Verwaltungsgericht stattgefunden. Das Gericht hat klargestellt, dass der Bürger Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren nicht für eine volle Jahresperiode zahlt, sondern nur für 10 Monate, so dass die Stadt Dortmund einen flexiblen Spielraum hat, um die Reinigung z.B. aus witterungsbedingten Gründen auszusetzen.

Auch der Mindestzeitraum des Nichtfegens, der laut Satzung mindestens einen Monat betragen muss, ist kalendarisch zu betrachten und kann nicht jahresübergreifend gewertet werden. Der Geschäftsführer unseres Kreisverbandes hat auf eine schriftliche Abfassung des Urteils bestanden. Über dieses wird in der Herbstausgabe 2012 der KV-DO-INFO ausführlich berichtet.

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