Baukindergeld

Verband Wohneigentum e.V., Bonn

Baukindergeld - Praxistipps

Das Baukindergeld können Sie Online über das KfW-Zuschussportal beantragen. Anders als bei anderen Förderungen und Zuschüssen ist der Antrag auf Baukindergeld erst nach Einzug ins selbstgenutzte Wohneigentum zu stellen. Wichtig! Und zwar innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug. Die Bestätigung über den Antragseingang geht automatisch ein und ist innerhalb von sieben Tagen mit dem Nachweis der Identität zu beantworten. Andernfalls verfällt der Antrag.

Baukindergeld
Endlich Wohneigentum ! © Verband Wohneigentum

Checkliste Baukindergeld

Was ist das? Ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Wie viel? Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über zehn Jahre ausgezahlt.

Für was? Bau oder Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung in Deutschland. Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterschrieben worden sein (das Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 vorausgesetzt; dann wird die Verlängerung wirksam). Bei Neubauten gilt das Datum der Baugenehmigung.

Für wen? Familien, auch Alleinerziehende, mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Sie besitzen keine andere Immobilie.
Einkommensgrenze: Bei einem Kind maximal 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr. Mit jedem weiteren Kind (unter 18 Jahre) erhöht sich diese Grenze um 15.000 Euro.

Wann beantragen? Innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug den Antrag stellen. Es gilt das Einzugsdatum der amtlichen Meldebescheinigung. Wenn Mieter ihre Wohnung kaufen, ist das Datum des notariellen Kaufvertrags entscheidend.

Wie beantragen? Das Baukindergeld kann nur Online im Zuschussportal der KfW beantragt werden unter https://public.kfw.de/zuschussportal-web

Infos auch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 5 39 90 06 der KfW (von Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr).

Wichtige Unterlagen für den Antrag: Grundbuchauszug, Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragsstellung, Meldebestätigung, aktuelle Kindergeldbescheide aller Kinder, die bei Ihnen leben.

Achtung! Wer die Immobilie vor Ablauf der Förderung verkauft oder vermietet, erhält keine Förderung mehr. Eigentümer sind in der Pflicht, dies zu melden. Eine Pflicht zur Rückzahlung besteht aber nicht.

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