Vorteile der Mitgliedschaft

Mitglied im VERBAND WOHNEIGENTUM
sollten Sie werden, wenn Sie bereits Wohneigentum besitzen (EFH, DHH, RH, ETW) oder es demnächst erwerben wollen.

  • Im günstigen Mitgliedsbeitrag von 3,50 € / Monat
    pro Mitgliedsfamilie sind kostenlos enthalten:

    • Bau- und Modernisierungsberatung *

    • Energieberatung*

    • Garten-Fachberatung* in Anlage und Pflege für Nutz- und Ziergarten

    • Rechtsberatung

    in allen Angelegenheiten, die das Haus und Grundstück betreffen: z.B. Erschließungskosten, Erbrecht, Nachbarrecht, Erbbaurecht u.ä.

    • Familienheim und Garten - Mitgliederzeitschrift 12x jährlich aktuell

    • Bauherrenhaftpflichtversicherung

    aus der gesetzlichen Haftpflicht des Mitgliedes für Neubau, Um- und Ausbauten bzw. Reparatur bis 300.000 € Bauwert

    • Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung

    für das Grundstück und die Gebäude mit bis zu vier Wohnungen (Haus, Garage und Nebengebäude), pauschal bis zu 5 Millionen € bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    • Verbandseigenes Vorsorgemodell mit unseren Partnern

    • prämiengünstige Sterbegeld-, Unfallvorsorge-, Pflegerenten-, Kollektivrenten-Versicherung

    • Weiterer Versicherungsschutz für Mitglieder durch prämiengünstige Zusatzversicherungen mit unseren Partnern

* Erstberatung


Gefällt Ihnen unser Angebot? Wir freuen uns auf Sie!

Was müssen Sie tun?
Füllen Sie einfach das Formular am Bildschirm aus,
drucken es 2-fach aus und senden ein unterschriebenes Exemplar an die Landesgeschäftstelle.
Die Adresse befindet sich auf dem Formular.

Beitritts- & SEPA-Lastschrift-Formular

PDF-Formular zum Ausfüllen

Formular-Vordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen
sind beim Landesverband erhältlich.

Bei Rückfragen:
Tel.: 04321 61444
Fax: 04321 66203
infosh@verband-wohneigentum.de


  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt 3,50 € monatlich. Hiervon erhält:

    • 2,30 € der Landesverband

    • 0,45 € der Kreisverband

    • 0,75 € die Siedlergemeinschaft

(Lt. Beschluß der Landesdelegiertenversammlung vom 11. Juni 2016)

In einigen Siedlergemeinschaften wird nach Beschluß der Jahreshauptversammlung ein geringer Zusatzbeitrag erhoben, mit dem Sonderleistungen der Gemeinschaft finanziert werden.

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