Strengere Corona-Regeln: Die neuen Beschlüsse im Überblick

20.01.2021

Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Einige Regeln wurden verschärft. Sollte sich die Mutation des Corona-Virus als noch gefährlicher als angenommen erweisen, könne es zu einer "weiteren deutlichen Verschärfung” kommen.

  • Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person erlaubt.

  • Maskenpflicht wird verschärft: Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Geschäften müssen Menschen fortan medizinische Masken tragen: Das sind OP-Masken, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken. Schals, Tücher oder Alltagsmasken reichen nicht mehr.

  • Schulen: In Schulen wird bis zum 14. Februar weiter die Präsenzpflicht ausgesetzt. Angebote zur Notbetreuung bleiben bestehen.

  • Kitas: Einrichtungen bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Die Notbetreuung bleibt bestehen.

  • Alten- und Pflegeheime: Risikogruppen sollen weiter besonders geschützt werden. Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Besucher und Personal sollen mehrmals pro Woche Schnelltests machen.

  • Arbeit: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll erlassen werden und bis zum 15. März 2021 gelten.

  • Schutz von Arbeitnehmern: Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, müssen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden. Dabei müssen Abstände gewährleistet werden und der Arbeitgeber medizinische Masken anbieten.

  • Corona-Hotspots: Länder oder Landkreise, die eine 7-Tages-Inzidenz absehbar bis zum 15.2. nicht unter einen Inzidenzwert von 50 kommen, können weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.

  • Impfen: Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohner von Alten- und Pflegeheim geimpft werden, die das wollen.

  • Corona-Mutation: Seit Dienstag soll künftig genauer auf den Virustyp untersucht werden, um mögliche gefährliche Mutationen schneller zu entdecken.

  • Kirche: Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Eine medizinische Maske ist Pflicht, Singen bleibt verboten.

  • Kontaktnachverfolgung: In den Semesterferien sollen Studierende bei der Kontaktnachverfolgung helfen.

  • Wirtschaftshilfen: Die Überbrückungshilfe III wird ausgeweitet. Zudem soll der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige einfacher werden. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben.

Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

05.01.2021

Das Coronavirus wütet weiter - also bleiben die bestehenden Auflagen bis Ende Januar in Kraft. Hinzu kommen Verschärfungen wie eingeschränkte Kontaktregeln. Die Beschlüsse von Kanzlerin Merkel (CDU) und den Länderchefs im Überblick.

Der Lockdown in Deutschland wird wegen der andauernden Corona-Pandemie bis 31. Januar verlängert und verschärft. Das sind die Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick:

Was neu ist ...

Kontakte
Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.

Mobilität
In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. "Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar."

Impfungen
Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein. Der Bund unterstützt wegen der fehlenden Impfstoffe außerdem mit dem Land Hessen den Hersteller Biontech, damit im neuen Werk in Marburg noch im Februar die Produktion begonnen werden kann.

Kinderkrankengeld
Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tage. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.

Einreisen
Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen. Außerdem wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind. Außerdem besteht neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten .

Betriebskantinen
Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.

Was weiter gilt ...

Lockdown
Die Schließung von Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie großer Teile des Einzelhandels wird bis zum 31. Januar verlängert. Im Einzelhandel gelten Ausnahmen für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte und Großhandel.

Schulen
Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Das konkrete Vorgehen an Schulen und Kitas regeln die Länder wie immer selbst, weil es in ihre eigene Zuständigkeit fällt.

Kitas
Auch Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Arbeitsplatz
Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Alkohol
Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Friseure
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.

Notwendige Behandlungen
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

Gottesdienste
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

AltenpflegeDas Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Coronatests vorweisen.

Quelle: BR24 und Nachrichtenagentur dpa





16.12.2020:

Bund und Länder haben sich wegen Corona auf einen harten Lockdown ab Mittwoch (16.12.2020) geeinigt. Schulen, Kitas und viele Geschäfte müssen schließen. In ganz Bayern kommt eine nächtliche Ausgangssperre.
Für Weihnachten wird die Kontaktbeschränkung gelockert.


Wegen wieder stark steigender Corona-Zahlen wird das öffentliche Leben in Deutschland ab Mittwoch noch einmal stärker heruntergefahren.

Das gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020

Bayerische Staatsregierung
© Bayerische Staatsregierung

Die Regelungen hier nochmals zum Download als pdf:

201215_flyer_corona.pdf (617.5 KB, PDF-Datei)

Bayerische Staatsregierung
© Bayerische Staatsregierung

und die Regelungen für Weihnachten zum Download:

weihnachten_bayerngemeinsam.pdf (91.0 KB, PDF-Datei)

Erneut sind die Corona-Schutzmaßnahmen im Freistaat weiter verschärft worden. Die bayerischen Lockdown-Regeln sind dabei noch etwas strenger als die vieler anderer Bundesländer. Was jetzt im Freistaat gilt.


Neu: Regelung der Kontaktbeschränkung an WeihnachtenWährend des Lockdowns bleibt es bei der bisherigen Kontaktbeschränkung: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (plus dazugehörige Kinder unter 14 Jahren).
Sofern die Zusammenarbeit mehrerer Menschen zwingend erforderlich ist, gilt diese Begrenzung im Beruf und bei bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht.

Neu geregelt wurde die Lockerung für Weihnachten:
Vom 24. bis 26. Dezember dürfen sich auch "alle Angehörigen eines Hausstands mit vier über diesen Hausstand hinausgehenden, zum engsten Familienkreis gehörenden Personen" treffen - deren Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Zum "engsten Familienkreis" zählen "Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder sowie die jeweiligen Angehörigen ihres Hausstands". Wer statt mit Verwandten lieber mit Freunden Weihnachten verbringen möchte, muss die Regel "Fünf Personen aus zwei Haushalten" einhalten.

Neu: Nächtliche AusgangssperreBisher gab es eine nächtliche Ausgangssperre nur in bestimmten Kommunen, jetzt gilt sie für ganz Bayern: Von 21 bis 5 Uhr ist der "Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt". In dieser Zeit darf man sich nur aus streng festgelegten Gründen draußen aufhalten: wegen medizinischer Notfälle, der beruflichen Tätigkeit, der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, der Begleitung Sterbender, der Versorgung von Tieren oder "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".

Der Besuch eines Gottesdienstes an Weihnachten zählt - anders als bei der bisherigen Ausgangssperre für bestimmte Hotspots - nicht zu diesen Ausnahmegründen.

Neu: Regelungen für Silvester-Feuerwerk und -BöllerDer Verkauf von Feuerwerkskörpern und Böllern ist verboten. Auf bestimmten Plätze in den Innenstädten und sonstige öffentliche Orte dürfen pyrotechnische Gegenstände weder mitgeführt noch abgebrannt werden.

Teilweise neu: Strengere Regeln für GottesdiensteBei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Treffen anderer Glaubensgemeinschaften muss weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern (aus verschiedenen Haushalten) eingehalten werden. Daraus ergibt sich dann je nach Raumgröße die maximal zulässige Personenzahl. Alle Besucher müssen die ganze Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen - auch auf ihrem Platz. Gemeindegesang ist untersagt. Gottesdienste, "die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen", sind untersagt.

Neu ist, dass für Gottesdienste, bei denen hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, eine vorherige Anmeldung vorgeschrieben wird. Das dürfte für die meisten Weihnachtsgottesdienste gelten.

Neu: Keine Demos an Silvester und Neujahr
Am 31. Dezember sowie am 1. Januar sind Demonstrationen und Kundgebungen bayernweit verboten.

#B{Teilweise neu: Besuchsregeln für Kliniken und Pflegeheime
Jeder Bewohner darf weiterhin höchstens von einer Person am Tag besucht werden. Jeder Besucher muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dabei darf ein Antigen-Schnelltest höchstens 48 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein, ein PCR-Test maximal drei Tage davor. Darüber hinaus muss jeder Besucher eine FFP2-Maske tragen. Für die Weihnachtstage sieht die Verordnung jetzt etwas längere Fristen vor: Vom 25. bis 27. Dezember darf der Schnell-Test höchstens 72 Stunden alt sein, der PCR-Test maximal vier Tage zuvor vorgenommen worden sein.

Für das Personal in diesen Einrichtungen besteht die Pflicht, sich mindestens zweimal pro Woche auf Corona testen lassen. Neu ist, dass diese Test-Pflicht "im Rahmen verfügbarer Testkapazitäten" auch für ambulante Pflegedienste gilt.

Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig.

Neu: Viele Geschäfte geschlossenLadengeschäfte "mit Kundenverkehr und zugehörige Abholdienste" dürfen bis mindestens 10. Januar nicht öffnen.
Ausgenommen von diesem Verbot sind: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Auch der Verkauf von Weihnachtsbäumen bleibt erlaubt.

Märkte sind jetzt verboten - mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln. Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht.

Neu: Auch Friseursalons jetzt zuNeu ist das Betriebsverbot auch für Friseure. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio- und Ergotherapie, Logopädie sowie Fußpflege bleiben gestattet.

Teilweise neu: Speisen nur außer Haus - Kein Verzehr vor OrtBars, Kneipen und Restaurants bleiben geschlossen. Sie dürfen lediglich Speisen und Getränke liefern oder zum Verzehr zu Hause verkaufen.
Neu: Bei der Abgabe von Speisen und Getränken ist ein Verzehr vor Ort verboten. Darüber hinaus darf im öffentlichen Raum bayernweit grundsätzlich kein Alkohol konsumiert werden. Kantinen, die nicht öffentlich zugänglich sind, können weiter geöffnet bleiben.

Neu: Kitas und Spielgruppen geschlossenKindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen haben den Regelbetrieb eingestellt. Auch Ferientagesbetreuung und Spielgruppen finden bis 10. Januar nicht statt. Es gibt aber das Angebot einer Notbetreuung.

Neu: Musik- und Fahrschulen zuMusikschulen dürfen jetzt nur noch digital unterrichten. Auch Fahrschulunterricht, Nachschulungen und Eignungsseminare an Fahrschulen sowie die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen nicht mehr in Präsenzform stattfinden.

Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks bleiben bei Einhaltung des Mindestabstands erlaubt.




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© SG Schönwald

Diese Corona-Regeln gelten ab 1. Dezember in Bayern:
Die aktuellen Regeln auf einem Blick:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell geltenden Regeln der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BaylfSMV).   © Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

  • Lockdown verlängert: wird bis 20.Dezember verlängert; alle Einrichtungen, die aktuell geschlossen sind, bleiben geschlossen

  • Corona-Lockerungen für Weihnachten: Die Beschränkungen gelockert, jedoch maximal bis 1. Januar 2021. Danach werde der Teil-Lockdown voraussichtlich fortgeführt

  • Das gilt an Weihnachten: Es darf gefeiert werden mit maximal zehn Personen (Verwandte und Freunde); Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet

  • Kontaktbeschränkungen verschärft: Begrenzung von Treffen auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten

  • Einschränkungen im Handel: Im Einzelhandel wird die maximale Kundenanzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter begrenzt. In Geschäften, die größer als 800 Quadratmeter sind, gilt ein Kunde pro 20 Quadratmeter.

  • Maskenpflicht erweitert: Die Maskenpflicht bereits vor Geschäften und auf Parkplätzen.

  • Schulen und Kitas geöffnet: Die Quarantäne für positiv getestete Schüler soll auf fünf Tage verkürzt werden.

  • Corona-teste ausgeweitet: Schnelltests für Risikogruppen werden ausgeweitet. Ab 1. Dezember sollen für jeden Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat möglich sein.


Zusätzlich werden Hochschulen geschlossen. Kurse oder ähnliches dürfen nur noch online stattfinden.

Corona-Regeln in Hotspots in Bayern

Weiter gibt es neue Corona-Regeln für Hotspots, da in Bayern 27 Kreise eine Inzidenz über 200 hat.
Kontakte werden weiter beschränkt: Fahrschulen, Musikschulen, Wochenmärkte und Sportstätten werden dann geschlossen.

Schulen: Ab einer Inzidenz von 200 wird es Wechselunterricht oder Hybridunterricht geben, um die Klassengröße zu entzerren.
Dies gilt ab der 8. Jahrgangsstufe. Grundschulen oder Kitas sind davon nicht betroffen.

Bei einem positiven Corona-Test eines Schüler in einer Schulklasse wird die Quarantäne verkürzt: Fünf anstatt der bisherigen 14 Tage.

Bei hohen Inzidenzen ab 300 können auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Ausgangsbeschränkungen eingeführt werden. Das wird allerdings lokal festgelegt.

Weihnachtsferien in Bayern

Die Ferien für Schüler werden beginnen bereits am 19. Dezember - letzter Schultag sei damit der 18. Dezember 2020.

An Silvester werden Feuerwerke an belebten Orten verboten. Es gebe kein allgemeines Böllerverbot.

Ski-Urlaub

Touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, seien vermeidbare Risikoquellen.
Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, wird auf triftige Gründe beschränkt, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten, Geschäfte des täglichen Bedarfs, nicht aber touristische und sportliche Zwecke.

Wer zum Skifahren ins Ausland fährt, muss anschließend in Quarantäne, verkündet Söder.


Seit dem 2. November gilt in Bayern der Lockdown. Damit solle das Infektionsgeschehen kontrolliert werden und die Corona-Neuinfektionen gesenkt werden. Diese Regeln gelten jetzt in Bayern.

Neuer Lockdown in Bayern: Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen gibt es in ganz Deutschland einen zweiten Lockdown. Vergangene Woche hat Ministerpräsident Markus Söder mit dem bayerischen Kabinett besprochen, wie dieser Teil-Lockdown im Freistaats umzusetzen ist. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 2. November 2020.

Auch interessant: Hier gibt es die aktuellen Corona-Zahlen aus Oberfranken.

Im Vordergrund der Corona-Beschränkungen soll die Reduzierung sozialer Kontakte stehen. Von dem Lockdown ist vor allem die Gastronomie und die Kultur massiv betroffen.

Lockdown in Bayern: Das gilt ab November

Ab dem 2. November gelten in Bayern für zunächst vier Wochen folgende Corona-Regeln:

  • Kontakte reduzieren: Personen aus maximal zwei Hausständen dürfen sich in der Öffentlichkeit oder im Privatem treffen. Die Anzahl von zehn Personen darf dabei nicht überschritten werden

  • Gastronomie geschlossen: Restaurants, Kneipen, Bars oder Diskos müssen schließen. Ab dem 2. November dürfen Speisen oder Getränke ausschließlich zum Mitnehmen angeboten werden.

  • Freizeit und Kultur: Sämtliche Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen im November ebenfalls schließen. Dazu zählen beispielsweise Kinos, Freizeitparks, Zoos, Wellness, Sauna, Theater oder Bordelle.

  • Veranstaltungen: Alle Veranstaltungen in Bayern müssen während des Lockdowns abgesagt werden. Dazu zählen auch Messen. Demonstrationen und Gottesdienste dürfen allerdings wegen der Verfassung stattfinden.

  • Sport: Schwimmbäder und Fitnessstudios müssen schließen. Amateursport wird eingestellt. Lediglich Individualsport - wie Joggen - darf ausgeübt werden. Profisport darf ohne Zuschauer stattfinden.

  • Reisen: Hotels und Pensionen müssen für Feriengäste und Touristen schließen. Lediglich berufliche Reisen sind gestattet, von privaten Reisen und Besuchen wird abgeraten. Dienstreisende dürfen in Hotels in Bayern übernachten, die Aufnahme von Touristen ist verboten.

  • Kosmetik und Tattoo: Behandlungen von Kosmetik-, Massage-, oder Tattoostudios sind in Bayern verboten, wenn dort Körperkontakt ausgeübt wird. Ausnahme ist medizinisch notwendige Physiotherapie. Friseure bleiben ebenfalls geöffnet.

Das bleibt während des Lockdowns in Bayern geöffnet

Im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr bleiben folgende Einrichtungen geöffnet:

  • Schulen und Kitas: Diese Einrichtungen bleiben geöffnet. Allerdings gilt je nach Corona-Ampel Maskenpflicht.

  • Einzelhandel: Sämtliche Geschäfte dürfen geöffnet bleiben. Hier wird allerdings die Anzahl der Kunden eingeschränkt: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter lautet die Regel in Bayern.

All diese Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 30. November, um die Corona-Infektionen wieder unter Kontrolle zu bekommen. Während dieser Zeit sollen Mitarbeiter wenn möglich von Zuhause arbeiten. Die Unternehmen sollen dies ermöglichen, um Kontakte weitestgehend einzuschränken.

Quelle: Bayreuther Tagblatt

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