Streuobstkonzeption Baden - Württemberg

Streuobstkonzeption des Landes Baden - Württemberg

28.08.2014

Naturschutzminister Alexander Bonde stellte dieser Tage eine neue Streuobstkonzeption auf der Landesgartenschau in Schwäbisch Gmünd vor.

"Streuobstwiesen können nur erhalten werden, wenn sie gepflegt und genutzt werden. Leider sind viele Streuobstbäume durch den schlechten Pflegezustand bedroht. Daher hat die grün-rote Landesregierung in der Streuobstkonzeption als neue Fördermöglichkeit das Modul Baumschnitt verankert. Mehr als die Hälfte der Streuobstwiesen im Land sind in privater Hand. Deshalb ist es wichtig, auch Baumschnittmaßnahmen durch Privatpersonen zu fördern, die Streuobstwiesen bewirtschaften. Gefördert wird künftig der fachgerechte Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen auf Streuobstwiesenflächen mit 15 Euro je Baum. Wir haben auch mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt, förderrechtlich die Option zu schaffen, dass interessierte Gemeinden nochmal 5 Euro je Baum drauflegen können", sagte der Minister. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssten die Initiativen, Vereine und Gemeinden die zu pflegenden Bäume mit einem fünfjährigen Schnittkonzept anmelden. Wie aus der Pressemitteilung des Minesteriums hervorgeht muss diese Maßnahme noch von der EU-Kommission notifiziert werden. Hiervon könntenauch unsere Siedlerinnen und Siedler Gebrauch machen und sich somit Aktiv für den Erhalt von Streuobstwiesen einsetzten.

Priorität: Pflege

Wir setzen auf die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstbestände im Land. Wir wollen daher keine darüberhinausgehende Unterschutzstellung, wie sie von manchen Umweltverbänden gefordert wird. Die Streuobstwiesen sind bereits durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Die Diskussion über den Schutzstatus der Streuobstwiesen bringt die Pflege nicht voran", so Bonde

Anträge

Die Anträge für das neue Förderprogramm zum Baumschnitt, das derzeit notifiziert wird, können demnach ab Oktober 2014 bei den zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden. Über die erste Fördertranche wird bis Ende des Jahres entschieden. Erste Maßnahmen könnten somit im Frühjahr 2015 umgesetzt werden.

Quelle:

Pressemitteilung des Ministerium für Ländlichenraum und Verbraucherschutz Baden - Württemberg

Download:

Streuobstkonzeption Baden-Württemberg - Aktiv für Reichtum und Vielfalt unserer Streuobstlandschaften (PDF)

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dem Streuobstportal der Landesregierung unter www.streuobst-bw.info.

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