Ist die Nutzung der Garage als Lagerraum erlaubt oder nicht? Wichtige Informationen, die Sie wissen sollten.

Ist die Nutzung der Garage als Lagerraum erlaubt oder nicht?
Themenbild.   © Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau

Die Nutzung von Garagen unterliegt landesrechtlichen Bestimmungen. In Baden-Württemberg beispielsweise regelt die sogenannte Garagenverordnung (GaVo) die entsprechenden Vorschriften.


Grundsätzlich ist es gemäß der GaVo Baden-Württemberg untersagt, eine Garage als Werkstatt oder Lagerraum zu nutzen. Die eigentliche Funktion einer Garage ist der Unterstand für ein Fahrzeug, einschließlich Zubehör wie Reifen, Dachgepäckträger, Dachbox, Wagenheber, Pflegemittel für das Auto sowie Betriebsstoffe wie Öl, Scheibenreiniger und Frostschutzmittel in begrenzten Mengen. Erlaubt ist jedoch die Installation und Nutzung einer elektrischen Ladestation für Elektroautos in der Garage.

Hier zu weiteren Infos zur Garagennutzung...

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