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Themenbild: Schenkung mit warmer Hand© Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Schenkung mit warmer Hand

Kann ein Angehöriger nicht mehr zu Hause gepflegt werden, müssen die Kosten für die Unterbringung in einem Heim aus dem eigenen Einkommen/Vermögen bezahlt werden. Die Pflegeversicherung kommt nicht für die Unterbringung auf. Reicht das Ersparte nicht aus, stehen die Betroffenen oft vor der Frage, wie sich das finanzieren lässt.Für schwierige Situationen im Alter vorsorgen: Rechtsanwalt Holger Schiller erklärt, worauf bei einer "Schenkung mit warmer Hand" zu achten ist...

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