Wir über uns

Stadtkarte
© Rudolf Hauerwaas

Willkommen bei dem Kreisverband Recklinghausen


An dieser Stelle möchten wir uns gerne bei Ihnen vorstellen.
Sie bekommen einen Überblick über unseren Kreisverband. Klicken Sie sich durch das vielseitige Angebot unserer Informations- und Serviceseiten und staunen Sie, welche Vorteile die Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum bringt. Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, sprechen Sie uns an.

Der Kreisverband 33 Recklinghausen bildet mit 71 Siedlergemeinschaften und knapp 9.200 Mitgliedern nach dem Kreisverband Dortmund den größten Kreisverband im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.. Zum Kreisverband Recklinghausen zählen alle Städte des Kreises Recklinghausen, mit Ausnahme der Städte Castrop-Rauxel und Gladbeck, die einen eigenständigen Kreisverband bilden. Um die Interessen aller zum Verband gehörenden Städte zu berücksichtigen, setzt sich der Gesamtvorstand aus Mitgliedern der jeweiligen Städte zusammen.



Geschichte des Verbandes


Die Geschichte des Verbandes Wohneigentum beginnt bereits Anfang des vergangenen
Jahrhunderts. 1919 gründete sich die ”Freie Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V.
Sitz Dresden”. Dieser Verein bezweckte, Kriegsteilnehmern, deren Hinterbliebenen usw. die
Möglichkeit des Siedelns zu schaffen. Der Verein wurde dann 1923 umbenannt in
”Allgemeiner Sächsischer Siedlerverband e.V. Sitz Dresden”. Im Jahre 1933 erscheint
erstmalig die Vereinsbezeichnung ”Deutscher Siedlerbund e.V.” In der
Jahreshauptversammlung der ”Freien Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V.” wurde
eine neue Satzung verabschiedet, in deren § 1 die Umbenennung in ”Deutscher Siedlerbund
e.V. Sitz Dresden” vorgenommen wurde. Dieser galt innerhalb des Reichsbundes als
Auffangorganisation für die ”Landesgruppe Sachsen der Kleinsiedler”. Er wurde 1934 im
”Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands” tätig. Die Satzung der
”Landesgruppe Sachsen der Kleinsiedler” besagte in § 2, dass ausschließlich die Förderung
der Siedlungsbestrebungen gemeinnütziger Art sowie der Zusammenschluss aller Kleinsiedler
bezweckt werden sollte. Im Jahre 1934 wurde dann der 1933 gegründete ”Reichsbund der
Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschland e.V. mit Sitz Berlin” vom Reichsheimstättenamt
als einzige Organisation der Kleingärtner- und Kleinsiedlerbewegung anerkannt. Erst die
Vorstellung am 8. 11. 1935 im zwischenzeitlich gegründeten Reichs- und Preußischen
Arbeitsministerium - Ressort für Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen - führte zu dem
großen Erfolg, dass der Reichs- und Preußische Arbeitsminister den Deutschen Siedlerbund
e.V. als einzige Organisation der deutschen Kleinsiedler anerkannte und ihn mit der
Betreuung und Wirtschaftsberatung der Kleinsiedler beauftragte.
Während der Wirren des 2. Weltkrieges konnte jedoch dieses Bestreben nicht verfolgt
werden. Aber nach dem Kriege hat sich bestätigt, dass die Kleinsiedlung ihr Ziel nicht
erreichen kann, wenn nicht die Siedler in einer Selbsthilfe- und Selbstverwaltungsorganisation
zusammengeschlossen sind und durch sie beraten und betreut werden.
Anforderungen der Familienpolitik haben die Wohnungspolitik nach 1945 von Anfang an
wesentlich mitbestimmt. Bereits 1952 hat der damalige wohnungswirtschaftliche Beirat einen
Begriff der ”familiengerechten Wohnung” definiert. Sicher hat es viele Jahre nach Gründung
der Bundesrepublik hier und da Meinungsverschiedenheiten darüber gegeben, was
Siedlungsarchitektur eigentlich bewirken sollte und wie geeignete siedlungspolitische
Gesamtkonzepte gerade in Verdichtungsregionen aussehen sollten. Fragt man sich aber, in
welcher Wohnform Forderungen der Familienpolitik am besten zu verwirklichen sind, ist die
klare Antwort: im eigenen Heim mit Garten. An der Priorität des Eigenheims hat sich all die
Jahre nichts geändert. Es ist am besten dazu geeignet, die individuellen Bedürfnisse der
Familie zu erfüllen, ungestörte Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten

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