Baumschutzverordnung im Bundesland Bremen Siehe auch neue Informationen am Ende der Seite

Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung vom 23. Juni 2009) gültig ab 01. Juli 2009 (BremGBl. S. 223)



Einzelbäume und Baumgruppen im Lande Bremen werden, außer auf Flächen, die im Flächennutzungsplan als Wald oder Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt sind zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt. Demzufolge unterliegen Fäll- und Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen der Genehmigungspflicht. Hierzu muss ein Antrag an die untere Naturschutzbehörde gerichtet werden.


Der Senat hat im Juli 2009 die Baumschutzordnung modifiziert.

Mit der neuen Verordnung sollen vor allem ältere Bäume geschützt werden. Es werden aber erstmals auch Kopfweiden und Obstbäume, die nicht erwerbsmäßig genutzt werden, unter Schutz gestellt. So sorgt bei Obstbäumen schon ein Stammumfang von 80 cm (dies entspricht einem Durchmesser von 25 cm) für ein Fällverbot.


Weitere Informationen zum aktuellen Baumschutz und zum Antrag für Fäll- und Schnittmaßnahmen finden sie auf der Internetseiter des Umweltschutzamtes der Seestadt Bremerhaven:

www.bremerhaven.de/buerge...z.15602.html Interntseite der Seestadt Bremerhaven

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.