Fragen zum Neubau Fashion House 1

Eine Wohnbebauung wurde wegen der verkehrsreichen Danziger Straße aus verständlich vorausschauenden Gründen im bestehenden Bebauungsplan ausgeschlossen.

Es besteht eine Zu- und Abfahrtverbot für die Straßenfront "Am Hain" und Deikerstraße.

Zur Abschirmung der Deikerstraße wurde ein Lärmschutzwall gebaut.

Von den Anwohnern wurden für die Deikerstraße eine, wie bereits heute vorbildlich bestehende und akzeptierte, zweigeschossige Bebauung mit stark zurückgesetztem Staffelgeschoß, gefordert und vorgeschlagen

Laut Vortrag vom 04.07.2018 sollen die Gebäudegrenzen vom Fashion House 1 verschoben werden.

Schon heute handelt die Verkehrsüberwachung / der Ordnungsdienst bei Falschparkern (z.B. von Flughafen / Messe) auf Anwohner- und allgemeinen Straßen nicht mehr, sondern nur im Fall einer direkten Gefährdung des Straßenverkehrs. Auf Behinderung von Anwohnern beim Ausfahren von Ihren Grundstücken wird nicht mehr reagiert und sie können dann sehn, wo noch Parkmöglichkeiten vorhanden sind.