Fragen zum Neubau Fashion House 2
Eine Wohnbebauung wurde wegen starker Emissionsbelastung der Danzigerstr. aus verständlichen Gründen im derzeitigen bestehenden Bebauungsplan verantwortungsvoll ausgeschlossen.
Welche neue Argumente und gesundheitlich relevante Erkenntnisse sprechen plötzlich heute aus Sicht der Stadt Düsseldorf für eine Wohnbebauung an diesem Standort insbesondere bei stark erhöhten Emissionen und Immissionen aus Straßen- und Flugverkehr gerade in diesem Gebiet?
Inwieweit wurde dazu die Forderung von über 800 Anwohner, die Neubauplanung Fashion House 2 nur in der bestehenden Bauhöhen zu realisieren, umgesetzt?
Welche Bestandshöhen (ohne Treppenhaus-Überhöhungen) haben die Gebäude im Bereich Fashion House 2 heute an der Danziger Straße und welche Höhen sollen mit Bezug auf einen definierten Referenzpunkt zukünftig realisiert werden?
Welche Bestandshöhe (ohne Treppenhaus-Überhöhungen) haben die Gebäude im Bereich Fashion House 2 heute an der Carl-Sonnenschein-Straße und welche Höhen sollen mit Bezug auf einen definierten Referenzpunkt zukünftig realisiert werden?
Wie groß ist die Höhendifferenz zwischen dem Straßenniveau der Danziger Straße und dem Straßenniveau der Carl-Sonnenschein-Straße?
Werden sich die angegebenen maximalen ca. Höhen von ca. 19 m an der Danziger Straße bzw. ca. 11 m an der Deikerstraße noch um die am 04.07.2018 beiläufig erwähnten Satteldächer bzw. Spitzdächer erhöhen?
Wie hoch wäre insgesamt eine geplante Lärmschutz-"Vorhanglösung" im Gegensatz zu einem Gebäude, bestehend aus Parkdeck + 1 Gewerbe-Etage + 5 Wohn-Etagen, an der Danziger Straße?
Laut Vortrag vom 04.07.2018 werden die Gebäudegrenzen vom Fashion House 2 verschoben.
Wie groß ist der heutige Gebäudeabstand im Bereich Fashion House 2 zur Danziger Straße und welcher Abstand ist für die Neubauplanung vorgesehen / geplant?
Wie groß ist der heutige Gebäudeabstand im Bereich Fashion House 2 zur Carl-Sonnenschein-Straß und welcher Abstand ist für die Neubauplanung vorgesehen / geplant?
Welcher Abstand hat die Gebäudegrenze zum Spielplatz / Bolzplatz an der Carl-Sonnenschein-Straße und in welchem Abstand wird die Neubebauung am Spielplatz / Bolzplatz an der Carl-Sonnenschein-Straße geplant?
In der Neubauplanung im Bereich Fashion House 2 war klar zu erkennen, dass der gesamte bestehende Baumbestand nicht mehr berücksichtigt werden soll.
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt Düsseldorf / der Investor zu ergreifen um den Baumbestand und den Grüngürtel wie mehrfach zugestanden zu erhalten?
Die Begrenzung der Wohnungsanzahl auf max. 2 Wohnungen je Gebäude wird mit Rücksicht auf den vorhandenen Siedlungscharakter in den Wohngebieten nördlich der Carl-Sonnenschein-Straße und östlich der Deikerstraße im aktuellen und gültigen Bebauungsplan festgelegt.
Warum unterlässt die Stadt Düsseldorf für die Neubebauung auf dem Fashion House Gelände eine Begrenzung der max. Wohnungsanzahl ?
Warum wird heute keine Rücksicht mehr auf die Anwohner-Interessen, -Befürchtungen und -Ängste genommen, sondern primär Investorenwünschen als Gewinnmaximierung Vorrang gegeben?
Zur Beruhigung des Wohngebietes östlich Deikerstraße / nördlich Thewissenweg wurden uns im bestehenden Bebauungsplan flankierende Maßnahmen versprochen und das Abpollern der Wohnstraßen an den Messetagen in Aussicht gestellt.
Warum wurden die Abpollerung der Straßen an den Messetagen im Siedlungsbereich nicht umgesetzt?
Welche Maßnahmen werden zukünftig zur Beruhigung des o.g. Wohngebietes getroffen?